Der Containerumschlag stieg 2016 auf 8,9 Mio. TEU (Foto: HHM / Dietmar Hasenpusch)

Hafen Hamburg auf leichtem Wachstumskurs

Der Hamburger Hafen hat seine Umschlagzahlen für 2016 vorgestellt. Das Gesamtergebnis im Seegüterumschlag weist ein leichtes Plus von 0,3 Prozent auf.

In den Segmenten Stückgut und Massengut wurde ein Umschlagvolumen von 138,2 Mio. t erzielt. Der Containerumschlag konnte insbesondere im Laufe der zweiten Jahreshälfte zulegen und erreichte nach zwölf Monaten mit 8,9 Mio. TEU ein Plus von 1,0 Prozent. Die erfolgreiche Entwicklung beim Seehafenhinterlandverkehr auf der Schiene wird fortgesetzt. Im Jahr 2016 wurden 46,4 Mio. t Güter (+1,5 Prozent) und 2,4 Mio. TEU (+2,4 Prozent) per Bahn in oder aus dem Hafen transportiert.
Die beiden Hafen Hamburg Marketing Vorstände Ingo Egloff und Axel Mattern wiesen anlässlich der Hafen Hamburg Jahrespressekonferenz daraufhin, dass sich der Seegüterumschlag im Universalhafen Hamburg stabilisiert hat und eine Aufwärtsentwicklung offenkundig sei. Für das Jahr 2017 rechnet die Marketingorganisation des Hamburger Hafens mit einem Seegüterumschlag auf Vorjahresniveau.
Jens Meier, Geschäftsführer der Hamburg Port Authority (HPA) betonte nochmals die wichtige Bedeutung der Elb-Fahrrinnenanpassung für den Hafen: „Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit seinem Urteil vom 9. Februar 2017 die Notwendigkeit der Fahrrinnenanpassung ausdrücklich unterstrichen“, erklärte er. Die Fahrrinnenanpassung werde kommen. Nun gehe es noch darum, das Verfahren zu ergänzen. „Wir konzentrieren uns jetzt darauf, die Fragen zu möglichen Schwankungen beim Salzgehalt der Elbe zu klären und im Rahmen der habitatschutzrechtlichen Verträglichkeitsprüfung auch Anforderungen an zusätzliche Ausgleichsflächen in den Planungen zu berücksichtigen.“ Die zuständige Projektgruppe werde mit Hochdruck daran arbeiten, für eine konkrete Aussage zum Zeitrahmen sei es jedoch derzeit noch zu früh.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem Urteil klargestellt, dass der gesamte Planungsvorgang keine Mängel aufwies und die Einwände der Umweltverbände hinsichtlich der wasserbaulichen Maßnahmen nicht durchgreifen. Auch die europäische Wasserrahmenrichtlinie sei eingehalten worden. Lediglich beim Schutz einer Pflanze, des Schierlings-Wasserfenchels, und bei der Ausweisung von Kohärenzflächen müsse nachgebessert werden, dann sei die Maßnahme umzusetzen. „Damit ist klar, dass die Fahrrinnenanpassung kommt, aber wir bedauern den erneuten Zeitverlust bei der Umsetzung der Maßnahme. Wichtig ist aber: Für die Schifffahrt auf der Elbe und den Betrieb im Hamburger Hafen ändert sich nichts. Wir waren bisher in der Lage, die größten Containerschiffe abzufertigen, das wird auch in Zukunft so sein. Eine Verschlechterung tritt somit nicht ein“, betonte Ingo Egloff.

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Artikel Redaktion Schiff&Hafen
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