Bundesregierung stellt Finanzhilfen für Landstrom zur Verfügung

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat am 3. November die Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung von Landstromanlagen in Kraft gesetzt, nachdem dieser zuvor alle Bundesländer zugestimmt hatten. Damit stellt der Bund den Ländern bis 2023 insgesamt 176 Mio. Euro Finanzhilfen für die Errichtung von Landstromanlagen in See- und Binnenhäfen zur Verfügung.

„Wir machen einen großen Schritt in Richtung einer flächendeckenden umwelt- und klimafreundlichen Landstromversorgung in deutschen Häfen, wie wir sie im Koalitionsvertrag versprochen haben“, so Altmaier. „Auch wenn die Schifffahrt gemessen an ihrer Transportleistung bereits einer der umweltfreundlichsten Verkehrsträger ist, müssen wir die maritime Energiewende weiter voranbringen.“

Die Länder können die Finanzhilfen ab sofort abrufen und so den Ausbau der Häfen mit Landstrom-Infrastruktur vorantreiben. Die Bundesregierung wird sich an den Maßnahmen der Länder in den Jahren 2020 und 2021 mit 75 Prozent beteiligen, um eine schnelle Umsetzung zu gewährleisten und Covid-19 bedingte Verzögerungen zu vermeiden. Ab 2022 wird der Bund die Länder noch mit 50 Prozent unterstützen.

In einem Memorandum of Understanding, das Bundeswirtschaftsminister Altmaier im Oktober 2019 mit den Ländern geschlossen hatte, wurden den Ländern noch weitere Maßnahmen zugesagt, um die Nutzung der Anlagen zu verbessern. Dazu gehört die bereits in Kraft getretene Möglichkeit, Seeschiffen bei den Netzentgelten auch Tagesleistungspreise anzubieten, sowie eine Reduzierung der EEG-Umlage für Seeschiffe auf 20 Prozent, die mit der aktuellen EEG-Novelle umgesetzt wird. In Kürze soll noch eine EU-Initiative gestartet werden, um die Nutzung von Landstrom in europäischen Häfen generell zu verbessern.

Teilen
Drucken
Nach oben