Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans

Das BSH hat den Vorentwurf und den vorläufigen Untersuchungsrahmen zur Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans veröffentlicht (Quelle: Sebastian Fuhrmann/BSH)

Mit der Veröffentlichung des Vorentwurfs und des vorläufigen Untersuchungsrahmens hat das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) das Verfahren zur Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans begonnen. Behörden und die Öffentlichkeit können noch bis zum 20. Juli 2020 zu den Entwurfsdokumenten unter www.bsh.de Stellung nehmen.

Das BSH legt mit dem Vorentwurf des Flächenentwicklungsplan für die Jahre ab 2026 in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee Flächen fest, die künftig für die Errichtung von Offshore-Windparks in Frage kommen könnten. Es legt zugleich fest, wie und wann diese Flächen an das landseitige Stromnetz angebunden werden sollen. Im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung, die für den Flächenentwicklungsplan durchgeführt werden muss, wird ermittelt, beschrieben und bewertet, welche möglichen Auswirkungen die Durchführung des Plans auf die Meeresumwelt hat. Damit bildet er die planerische Grundlage für den zukünftigen Ausbau der Windenergie auf See sowie der zugehörigen Offshore-Anbindungsleitungen.

„Der Vorentwurf des Flächenentwicklungsplans 2020 zeigt auf, wie das Ausbauziel von 20 GW Windenergie auf See, welches das Bundeskabinett kürzlich beschlossen hat, bis zum Jahr 2030 erreicht werden kann“, erklärt Dr. Karin Kammann-Klippstein, Präsidentin des BSH. „Dafür müssen Flächen für 5 GW mehr ausgewiesen werden als für die bisher vom ‚Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See‘ (WindSeeG) bis 2030 festgelegten 15 GW.“

Die zusätzlichen Flächen liegen in küstenferneren Bereichen in der AWZ der Nordsee. Zur Übertragung der Energie, die auf diesen Flächen erzeugt wird, muss ab dem Jahr 2029 ein neues Anbindungskonzept mit einer Übertragungskapazität von jeweils 2 GW pro Kabelsystem zum Einsatz kommen, damit das 20 GW-Ziel erreicht werden kann. Hierdurch kann dem BSH zufolge wertvoller Trassenraum vor allem auch zum Schutz der Meeresumwelt effizient genutzt werden; die Zahl der Kabelsysteme werde reduziert. Für diese Anbindungssysteme gibt der Flächenentwicklungsplan standardisierte Technik- und Planungsgrundsätze vor.

Erstmals stellt das BSH in dem vorgelegten Vorentwurf auch sogenannte sonstige Energiegewinnungsbereiche zur Konsultation. In diesen Bereichen sollen innovative Energiegewinnungsformen beispielsweise für die Wasserstoffproduktion ohne Anschluss an das öffentliche Stromnetz erprobt werden.

Zur Information gibt das BSH im Anhang des Vorentwurfs zusätzlich zu den Festlegungen bis 2030 einen Ausblick bis 2035. Mittelfristig wird es den Flächenentwicklungsplan weiter fortschreiben, um das Langfristziel von 40 GW bis 2040 sicherstellen zu können. Der Vorentwurf für den Flächenentwicklungsplan 2020 und die Entwürfe für den Untersuchungsrahmen der Umweltberichte (Nord- und Ostsee) im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung sind abrufbar unter: www.bsh.de

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