Ausbau der Windenergie auf See

Als Grundlage für den zukünftigen Ausbau der Offshore-Windenergie sowie der zugehörigen Offshore-Anbindungsleitungen hat das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) den Vorentwurf des Flächenentwicklungsplans 2019 und die Entwürfe des Untersuchungsrahmens für die Umweltberichte im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung für den Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee veröffentlicht.

Der Flächenentwicklungsplan ist gemäß der gesetzlichen Vorgaben bis zum 30. Juni 2019 aufzustellen und legt für die Jahre nach 2026 Flächen für Offshore-Windparks im Bereich der deutschen AWZ der Nord- und Ostsee fest. Darin ist auch enthalten, wie und wann diese Flächen an das landseitige Stromnetz angebunden werden. Der Flächenentwicklungsplan ist damit das zentrale Planungsinstrument für die Nutzung der Windenergie auf See. Begleitend zur Planaufstellung wird eine Strategische Umweltprüfung durchgeführt.
Bis zum 15. Juni 2018 kann die Öffentlichkeit zu den Entwurfsdokumenten Stellung nehmen. Am 27. Juni 2018 findet in Hamburg ein Anhörungstermin zur Besprechung der Planungen statt.
Der Vorentwurf des Flächenentwicklungsplans und die Entwürfe des Untersuchungsrahmens zu den Umweltberichten im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung sind auf der Internetseite des BSH abrufbar.
www.bsh.de

Offshore
Artikel Redaktion Schiff&Hafen
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