Weitere Flächen für Offshore-Windkraft ausgewiesen

In der deutschen AWZ in der Nordsee sollen ab 2027 weitere Windkraftanlagen ans Netz gehen   (Foto: BSH)

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat kürzlich mit dem Erlass der 2. Windenergie-auf-See-Verordnung (2. WindSeeV vom 27.01.2022) die Eignung weiterer Flächen für die Nutzung durch Offshore-Windenergie festgestellt. Die darin ausgewiesenen drei Bereiche liegen alle in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee. Die Feststellung der Eignung ist Voraussetzung für die Ausschreibung der Flächen durch die Bundesnetzagentur.

Auf den neuen Flächen können laut Berechnungen des BSH Windkraftanlagen mit einer Leistung von insgesamt knapp 1,9 GW errichtet werden. „Das BSH liefert damit einen zentralen Baustein für die Umsetzung der ambitionierten Ausbauziele der Offshore-Windenergie. Wir schaffen damit Rechts- und Planungssicherheit für die Wirtschaft, um einen zügigen Ausbau der Offshore-Windenergie voranzubringen“, betont die Präsidentin des BSH, Dr. Karin Kammann-Klippstein.

Entsprechend dem Flächenentwicklungsplan soll die Fläche N-7.2, ca. 85 km nordwestlich der Ostfriesischen Inseln gelegen, noch in diesem Jahr durch die Bundesnetzagentur ausgeschrieben und versteigert werden. Dort könnten laut dem BSH auf 58 km² Offshore-Windenergieanlagen mit einer Leistung von 980 MW installiert werden und 2027 in Betrieb genommen werden.

Etwa 40 km nördlich der Ostfriesischen Inseln liegen die zusammen rund 120 km² großen Flächen N-3.5 und N-3.6. Diese Bereiche sollen im kommenden Jahr ausgeschrieben und versteigert werden. Dort könnten laut dem BSH ab 2028 insgesamt rund 900 MW Offshore-Windenergie erzeugt werden.

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