Entlastung für Kreuzfahrtreedereien

Deutschland, Frankreich, Finnland, Italien und Norwegen haben sich auf eine gemeinsame Maßnahme verständigt, um Kreuzfahrtreedereien während der Corona-Krise finanziell zu entlasten. Den Reedereien wird die Möglichkeit gewährt, auf Antrag für ein Jahr die Schuldentilgung ihrer mit Hilfe staatlicher Exportkreditgarantien finanzierten Kreuzfahrtschiffe auszusetzen (Debt Holiday). Auf diese Weise sollen Liquiditätskrisen verhindert und negative Auswirkungen für die europäischen Werften und deren Zulieferer vermieden werden. Die Umsetzung dieser Maßnahme erfolgt in enger Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium.

„Die nun mit den europäischen Partnern getroffene Vereinbarung hilft der maritimen Wirtschaft in Deutschland und deren Zulieferern“, betont der maritime Koordinator der Bundesregierung Norbert Brackmann. „Wir sorgen für eine Liquiditätsentlastung bei den Kreuzfahrtreedereien und stabilisieren damit in der aktuellen Krisensituation die langjährigen Geschäftsbeziehungen der europäischen Werften. Das war dringend notwendig, da das Kreuzfahrtgeschäft aufgrund der Corona-Pandemie fast vollständig zum Erliegen gekommen ist. Die ergriffenen Maßnahmen dienen so auch dem Schutz Tausender von Arbeitsplätzen in der europäischen Werftindustrie und zahlreichen Zulieferbetrieben. Zugleich reduzieren wir für den Bund das Risiko des Ausfalls der staatlich abgesicherten Schiffsfinanzierungen“, so Brackmann weiter.

Der Verband für Schiffbau und Meerestechnik e.V. (VSM) begrüßte die Entscheidung als effektive und pragmatische Maßnahme. „Das abgestimmte Vorgehen zur befristeten Aussetzung der Tilgung bestehender Kredite ist ein weiterer Beleg, dass Politik und regierungsnahe Institutionen zügig und entschlossen handeln, um den Schaden durch die Pandemie so gering wie möglich zu halten“, erklärte VSM-Hauptgeschäftsführer Dr. Reinhard Lüken.

Die für den Erwerb neuer Kreuzfahrtschiffe notwendigen Finanzierungen werden regelmäßig über staatliche Exportkreditgarantien abgesichert. Allein Deutschland sichert so aktuell Zahlungsverpflichtungen für Finanzierungen von in Deutschland gefertigten Kreuzfahrtschiffen in Höhe von rund 25 Mrd. Euro ab. Reedereien, die eine Aussetzung der Schuldentilgung beantragen möchten, können sich ab sofort über ihre kreditgebenden Banken (ECA-Agenten) an die jeweiligen staatlichen Exportkreditagenturen wenden.

Artikel Redaktion Schiff&Hafen
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