Borkum verklagt Bund wegen Windpark
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Borkum hat eigenen Angaben zufolge eine Hamburger Anwaltskanzlei damit beauftragt, zunächst zur Fristwahrung beim Verwaltungsgericht Hamburg Klage gegen den Widerspruchsbescheid des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) vom 2. Januar 2003 einzureichen. Die Borkumer Verwaltung wurde außerdem beauftragt, unverzüglich zusammen mit den Nachbarinseln eine an das Land Niedersachsen und die Bundesrepublik Deutschland gerichtete Resolution zu erarbeiten, die mehrere Forderungen enthält Die Inseln lehnen Windenergieanlagen innerhalb der Zwölf-Seemeilen-Zone weiterhin strikt ab. Wenn Nearshore-Pläne im Bereich der ostfriesischen Inseln weiterverfolgt oder genehmigt werden, würden die Inseln den Rechtsweg gegen jede erteilte Genehmigung voll auschöpfen hieß es.