EU-Richtlinie für alternative Kraftstoffe erlassen

Die Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet und schafft einen gemeinsamen Rahmen für Maßnahmen zum Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe in der EU, um die Abhängigkeit vom Erdöl zu verringern und die Umweltbelastungen durch den Verkehr zu begrenzen.
Die Mitgliedsstaaten haben jetzt zwei Jahre Zeit, um nationale Strategien für alternative Kraftstoffe auszuarbeiten und der Kommission zu übermitteln. Darin muss u.a. eine Bewertung des gegenwärtigen Stands und der zukünftigen Marktentwicklung für alternative Kraftstoffe im Verkehrssektor enthalten sein und nationale Einzel- und Gesamtziele für den Infrastrukturaufbau sowie Maßnahmen zur Zielerreichung genannt werden. Außerdem muss in den Strategiepapieren eine Bewertung der Frage, ob LNG-Tankstellen in Häfen außerhalb des TEN-V-Kernnetzes einzurichten sind, enthalten sein.
Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e.V. (ZDS) begrüßt die Richtlinie als einen bedarfsorientierten, pragmatischen und flexiblen Ansatz, welcher die Entwicklungen auf nationaler Ebene sowie die reale Marktentwicklung berücksichtigt.

Das Europäische Parlament und der Rat haben kürzlich die Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (2014/94/EU) erlassen. Demnach sollen Häfen im Transeuropäischen Verkehrsnetz bis Ende 2025 mit einer angemessenen Zahl von Landstromanlagen ausgestattet sein. Darüber hinaus sollen LNG-Infrastrukturen vorhanden sein, sofern eine entsprechende Nachfrage besteht und Kosteneffizienz gegeben ist.

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