EU verbietet polnischen Fischern Kabeljau-Fang

Polnische Fischer dürfen ab sofort in der Ostsee keinen Kabeljau mehr fangen. Ein entsprechendes Verbot habe die Europäische Kommission erlassen, sagte eine EU-Sprecherin am Freitag in Brüssel. Die EU-Kommission wirft Polen vor, die Kabeljau-Fangquote im so genannten östlichen Bestand erheblich überfischt zu haben. Außerdem sollen die polnischen Fischer ihre tatsächlichen Fangmengen durch falsche Angaben gegenüber den EU-Kontrolleuren verschleiert haben. Nach Angaben von Bremerhavener Fischerei-Experten ist es das erste Mal, dass die EU mit einem generellen Fangverbot auf eine Überfischung reagiert. Ein Sprecher der Deutschen Vertretung in Brüssel sagte dagegen, es habe in der Vergangenheit bereits ähnliche Fälle gegeben. Nach Einschätzung der EU-Kommission haben polnische Fischer in den ersten Monaten dieses Jahres mindestens 18 000 Tonnen Kabeljau aus der östlichen Ostsee geholt. Die polnischen Fischer hätten aber nur den Fang von 6000 Tonnen an die EU gemeldet. Nach der EU-weiten Quotenregelung für den im Bestand bedrohten Kabeljau oder Ostsee- Dorsch darf Polen in diesem Jahr 10 000 Tonnen fangen.

Das Fangverbot ist nach Angaben der Kommissionssprecherin vorläufiger Schlusspunkt einer seit Monaten währenden Diskussion zwischen der EU und ihren Ostsee-Anrainern über den Kabeljau-Fang. Bei Kontrollen in den Jahren 2005 und 2006 sei aufgefallen, dass polnische Fischer rund 48 Prozent mehr Kabeljau fangen als sie gegenüber der Kommission angeben hatten. Polen führt nach Kommissionsangaben damit die Negativ-Liste der Falschmeldungen über die Fangmengen an. In Schweden entdeckten die Kontrolleure Überschreitungen von knapp 22 Prozent; deutsche Fischer meldeten der EU knapp 14 Prozent weniger Fisch, als sie tatsächlich im Netz hatten. Als freiwillige Konsequenz habe die deutsche Fischerei den Kabeljau-Fang am 4. Juli eingestellt, sagte die EU-Sprecherin.

Das Fangverbot für die polnischen Fischer gilt nach Angaben der EU bis zum Jahresende. Über mögliche Sanktionen bei einem Verstoß gegen dieses Verbot wollte die Sprecherin nichts sagen. Generell werde bei einer Missachtung derartiger Anweisungen im Folgejahr die Fangquote für das jeweilige Mitgliedsland entsprechend gekürzt. Unterdessen hat die Fischereiaufsichtsagentur der EU in Brüssel einen gemeinsamen Einsatzplan von sieben Mitgliedstaaten zur Erhaltung des Kabeljaus in der Nordsee angenommen. An dem Projekt, das wirksamere und einheitliche Kontrollen der Fangtätigkeiten sicherstellen und bündeln soll, ist auch Deutschland beteiligt.

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