Haschischschmuggel per Schiff vor Gericht

Wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln muss sich ein 55 Jahre alter Mann seit Mittwoch vor dem Landgericht Stade verantworten. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft besaß der Unternehmer aus dem Kreis Rotenburg das Verfügungsrecht über ein Schiff, auf dem der französische Zoll im November 2006 vier Tonnen Haschisch entdeckt hatte. Der Angeklagte, dem das Schiff nicht gehört und der sich während der Zollkontrolle auch nicht an Bord befand, äußerte sich zum Prozessauftakt zunächst nicht zu den Vorwürfen der Anklagebehörde. Der Prozess wird am 17. Dezember fortgesetzt.

Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Anklage auf Ermittlungen um das unter deutscher Flagge fahrende Schiff, dessen Typ vor Gericht offen blieb. Wegen der komplizierten juristischen Fragen rund um das Verfügungsrecht hat das Gericht zunächst neun Verhandlungstage angesetzt. Der Versuch der Strafkammer, zwischen Verteidigern und Anklägern eine Einigung über eine Verkürzung des Verfahrens zu erreichen, blieb nach Angaben eines Gerichtssprechers zunächst erfolglos. Der eigentliche Rauschgiftschmuggel und die Frage nach den Hintergründen wurden bislang in dem Prozess nicht thematisiert. Das Schiff war im November 2006 mit einer osteuropäischen Besatzung aus Marokko kommend in französischen Gewässern des südlichen Ärmelkanals gestoppt worden. Wohin das Schiff unterwegs war, ist nicht bekannt.

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