Zweiter Förderaufruf für LNG als Schiffskraftstoff gestartet

Ab sofort startet die Antragsphase für den zweiten Aufruf zur Antragseinreichung, der die „Richtlinie über Zuwendungen für die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen zur Nutzung von verflüssigtem Erdgas (LNG) als Schiffskraftstoff“ ergänzt. Die Anträge können bis einschließlich 18. Dezember 2019 bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) gestellt werden.
Die vom BMVI veröffentlichte Förderrichtlinie und die jeweiligen Förderaufrufe sollen die Nutzung von LNG als Kraftstoff in der deutschen Seeschifffahrt vorantreiben und stellen eine konkrete Umsetzung der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der Bundesregierung (MKS) dar, deren Weiterentwicklung das möglichst zeitnahe Erreichen der Marktreife von alternativen Antrieben und Kraftstoffen sicherstellen soll. Die Nutzung von LNG als Schiffskraftstoff trägt zur Senkung der Treibhausgas- und der Luftschadstoffemissionen bei. Im Gegensatz zu herkömmlichen, ölbasierten Schiffskraftstoffen verursacht LNG keine Schwefeloxid-Emissionen. Stickoxid-Emissionen werden im Vergleich zu herkömmlichen Kraftstoffen um bis zu 90 Prozent und Partikel-Emissionen um ca. 98 Prozent reduziert.
Die Förderrichtlinie und der zweiten Förderaufruf sind hier einsehbar.

Schifffahrt
Artikel Redaktion Schiff&Hafen
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