"Queen Mary 2"-Prozess: Bewährungsstrafen gefordert

16 Tote und 30 Verletzte - das war die Bilanz eines Gangwayeinsturzes am Luxusliner «Queen Mary 2» im November 2003. Im Prozess gegen acht Angeklagte hat die Staatsanwaltschaft nun Bewährungs- und Geldstrafen gefordert, wie französische Medien am Donnerstag berichteten. Die Opfer, meist Angehörige und Freunde der Werftarbeiter, hatten damals das Schiff besichtigen wollen, das in der Werft «Chantiers de l'Atlantique» in Saint-Nazaire gebaut worden war. Sie waren 20 Meter in die Tiefe gestürzt, weil die Gangway nachgegeben hatte. Nachlässigkeit und fehlende Kompetenz der acht Angeklagten, der Angestellten der Werft und des Zulieferbetriebs Endel hätten zu der Katastrophe beigetragen, hieß es im Plädoyer des Staatsanwalts nach französischen Rundfunkberichten. Den Unternehmen warf die Anklage Nachlässigkeit beim Konzept und Bau der Passerelle vor und forderte eine Geldstrafe von jeweils 225 000 Euro. Die insgesamt 130 Angehörigen der Opfer haben mehr als 12 Millionen Euro Schmerzensgeld verlangt. Die Gangway sei nicht für eine große Menschenmenge konzipiert und zu eilig errichtet worden, hieß es in der Begründung. Zudem sei ihre Belastbarkeit nicht gründlich geprüft worden. «Die Gangway war nicht stabil genug. Sie hätte nach den Konstruktionsvorschriften eine Berechnung erfordert, was nicht getan wurde», sagte der Staatsanwalt. Ein Termin für das Urteil steht noch nicht fest.

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