Die Zulassungspraxis bei Unterwasserbesichtigungen wurde vereinfacht

Deutsche Flagge vereinfacht Taucherbesichtigungen

Die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr hat ihre Zulassungspraxis bei Unterwasserbesichtigungen (In-Water Surveys) von Schiffen unter deutscher Flagge geändert. Die Kontrolle der Schiffsböden kann ab sofort auch dann im Wasser erfolgen, wenn ein Schiff kein Klasse-Zusatzzeichen für Unterwasser-Bodenbesichtigungen hat.

Nach dem SOLAS-Übereinkommen müssen bei Seeschiffen zwei Bodenbesichtigungen innerhalb eines Fünfjahres-Zeitraumes durchgeführt werden. Bei Frachtschiffen, die jünger als 15 Jahre sind, braucht jeweils die erste der beiden Besichtigungen nicht zwingend auf dem Trockenen (im Dock) absolviert zu werden, sondern kann auch im Wasser durch Taucher erfolgen.
Die Deutsche Flagge hatte bis jetzt für Unterwasser-Bodenbesichtigungen ein Klasse-Zusatzzeichen (z.B. „BIS", „IW") oder die entsprechenden baulichen Voraussetzungen dafür gefordert – unter anderem fest angebrachte Markierungen am Unterwasserschiff und für den Taucher gefahrlos zugängliche Seekästen, Ruderlager und Stopfbuchsen.
Wie die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr jetzt mitteilt, hat die Deutsche Flagge ihre Vorgaben entbürokratisiert und orientiert sich ab sofort an den Regeln der Klassifikationsgesellschaften. Nach den Vorschriften der International Association of Classification Societies (IACS) kommt es nicht auf ein Klasse-Zusatzzeichen des Schiffes an.
Unterwasser-Bodenbesichtigungen für Schiffe unter deutscher Flagge sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Die Besichtigung erfolgt in geschützten Gewässern, vorzugsweise in Bereichen mit wenig Tidenströmung.
  • Die Sichtverhältnisse im Wasser und die Sauberkeit des Rumpfes unterhalb der Wasserlinie müssen so gut sein, dass der Besichtiger und die für die Besichtigung beauftragte Firma den Zustand der Bodenbeplattung, der Anhänge und der Schweißverbindungen sicher beurteilen können.
  • Die Taucherbesichtigung ist durch eine von der zuständigen Klassifikationsgesellschaft zugelassene Firma im Beisein und zur Zufriedenheit des Klassenbesichtigers durchzuführen.
  • Werden bei der Unterwasser-Bodenbesichtigung Schäden entdeckt, kann der Klassebesichtiger eine Bodenbesichtigung auf dem Trockenen (im Dock) anordnen.
Schifffahrt
Artikel Redaktion Schiff&Hafen
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