Elektronische Haftungsbescheinigungen

Seit Anfang November bietet das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) eine neue Dienstleistung an. Haftungsbescheinigungen werden dann für Reedereien in elektronischer Form ausgestellt.
Die elektronischen, vorgeschriebenen Haftungsbescheinigungen werden in folgenden Bereichen ausgestellt: Haftungsübereinkommen von 1992, Bunkeröl-Übereinkommen, Wrackbeseitigungsübereinkommen und Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See (Verordnung (EG) Nr. 392/2009). Die elektronischen Haftungsbescheinigungen werden in dieser Form weltweit anerkannt.
Das Aussehen der Haftungsbescheinigungen hat sich leicht verändert. Siegel und Unterschrift sind nicht mehr notwendig. Der auf der elektronischen Haftungsbescheinigung aufgedruckte QR-Code ermöglicht eine rechtssichere Verifizierung. Diese erfolgt über die Webseite www.deutsche-flagge.de in Verbindung mit einer auf der Haftungsbescheinigung abgedruckten Tracking Identification Number (TID).
Die Antragsformulare für die Ausstellung von Haftungsbescheinigungen werden ebenfalls über die Webseite abgerufen. Der Antrag kann per E-Mail eingereicht werden.

Die deutsche Flaggenstaatverwaltung setzt weiter auf Bürokratieabbau und die Nutzung elektronischer Dokumente für Schiffe.

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