Empfehlungen für die autonome Schifffahrt

In den letzten Jahren wurden bereits Konzepte für autonome Schiffe entwickelt (Foto: Rolls-Royce)

Unter Leitung von Prof. Dr. Peter Ehlers, Präsident und Professor des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie a.D., beschäftigt sich der Arbeitskreis VIII mit dem Stand der Entwicklung sowie rechtlichen Rahmenbedingungen zu diesem Thema.
Der Arbeitskreis sieht in der Entwicklung autonomer Schiffe und deren Komponenten große Chancen für die auf Hochtechnologie ausgerichtete deutsche maritime Wirtschaft. Dabei sei es jedoch dringend erforderlich, Klarheit über die technische Entwicklung und die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.
Insbesondere in Bezug auf das Seerecht ergeben sich Herausforderungen. Das internationale Seeverkehrsrecht geht davon aus, dass sich eine ausreichende Mindestbesatzung unter der Führung eines Kapitäns an Bord des Schiffes befindet, und weist diesem eine besondere Verantwortung für den sicheren Betrieb des Schiffes zu. Es bedarf der Klärung, wie diese Verantwortung bei autonomen Schiffen wahrgenommen werden kann. Für die verschiedenen Entwicklungsstufen der fortschreitenden Automatisierung sollten Möglichkeiten für besondere Regelungen z. B. im Rahmen von Ausnahmen für Erprobungszonen und der Anerkennung eines gleichwertigen Ersatzes genutzt oder geschaffen werden, so der Verkehrsgerichtstag. Darüber hinaus brauche es international abgestimmte Grundsätze und Vorschriften, um die Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten. Der Verkehrsgerichtstag sieht hier die IMO in der Pflicht.
Die Regelungen zur vertraglichen Verfrachterhaftung ließen sich dagegen grundsätzlich auch auf autonome Schiffe anwenden. Hinsichtlich der außervertraglichen Reederhaftung sei für solche Schiffe aber zu prüfen, ob eine Gefährdungshaftung mit einer Versicherungspflicht und einem Direktanspruch gegen den Versicherer geboten ist. Gleiches gelte für die Produkthaftung. Notwendige zusätzliche Regelungen sollten nicht national, sondern auf internationaler Ebene angestrebt werden.
Die Entwicklung autonomer Schiffe einschließlich der rechtlichen Rahmenbedingungen erfordere zudem enges Zusammenwirken von maritimer Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft. Die Initiative dazu sollte von der 10. Nationalen Maritimen Konferenz, die der Digitalisierung in Seeschifffahrt und Hafenwirtschaft gewidmet ist, ergriffen werden.

Ende Januar hat der 55. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar neue Empfehlungen zu autonomen Schiffen verabschiedet.

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