Bundesrat beschließt Aufhebung der Freizone zum 1. Januar 2013

Die Hamburger Freizone wird zum 1. Januar 2013 aufgehoben

Einen entsprechenden Antrag hatte der Senat nach intensiven Gesprächen mit den Wirtschaftsbeteiligten und Zustimmung durch die Bürgerschaft Anfang des Jahres dem Bundesminister der Finanzen unterbreitet.

Hamburgs Wirtschaftssenator Ian Karan: „Dies ist ein guter Tag für den Hamburger Hafen. Damit wird eine wichtige Weichenstellung für die Stärkung des Hafens im europäischen und internationalen Wettbewerb der Seehäfen und als Logistikmetropole vorgenommen. Und: Der Senat hält Wort und wird kleine und kleinste Unternehmen bei ihren Vorbereitungen für die Zeit nach Aufhebung der Freizone unterstützen. Mein ausdrücklicher Dank gilt der Handelskammer Hamburg und den Verbänden der Hafenwirtschaft, darunter insbesondere der Initiative Pro Freihafen, für deren konstruktive Mitwirkung.“

Die Entscheidung für die Aufhebung der Freizone wurde durch die Veränderungen des europäischen Zollrechts erleichtert. Dieses sieht eine Angleichung der Verfahren innerhalb und außerhalb der Freizone vor. Durch die Umstellung auf eine weitgehend elektronische Zollabfertigung werden Zäune und Grenzen entbehrlich. Ab 2013 wird der Hafen zollrechtlich „vereinigt“: Doppelte Kostenbelastungen durch bürokratische Erfordernisse bislang zweier Zollsysteme im Hafen entfallen. Auch wird der Hafen schneller: Umzäunungen und Landübergänge (inkl. die Kontrolle bspw. von 1 Mio. LKW-Leerfahrten pro Jahr) wird es nicht mehr geben. Und schließlich erlangt Hamburg die volle Planungs- und Gestaltungshoheit über den Hafen zurück; Beantragungen und Genehmigungen nach dem Zollverwaltungsgesetz (mit Ausnahme der Errichtung neuer Zolllager) sind ab 2013 nicht mehr erforderlich.

Ab 2011 werden die von der Aufhebung der Freizone betroffenen kleinsten und kleinen Unternehmen durch die Behörde für Wirtschaft und Arbeit unterstützt. Dabei geht es um finanzielle Zuwendungen für die Anschaffung von IT-Software, um die Teilnahme der Unternehmen am elektronischen Zollverfahren zu gewährleisten, und für zollrechtlich erforderliche Umbauten. Ferner werden Maßnahmen zur Weiterbildung für Anwender der neuen zollrechtlichen Rahmenbedingungen finanziert.

Der Bundesrat hat abschließend dem Gesetz zur Aufhebung der Hamburger Freizone zum 1. Januar 2013 zugestimmt.

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