Naturschutzverbände haben gegen die Fahrrinnenanpassung der Elbe geklagt und in Teilen Recht bekommen (Foto: HHM/Michael Lindner)

Elbvertiefung: Nachbesserung notwendig

Die Planfeststellungsbeschlüsse für den Fahrrinnenausbau von Unter- und Außenelbe sind wegen Verstößen gegen das Habitatschutzrecht rechtswidrig und nicht vollziehbar. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die weitergehenden Klageanträge auf Aufhebung der Planfeststellungsbeschlüsse hat das jedoch Gericht abgewiesen.

Die Elbe soll so ausgebaut werden, dass künftig Containerschiffe mit einem Tiefgang bis zu 13,50 m unabhängig von der Flut und bis zu 14,50 m auf der Flutwelle den Hamburger Hafen erreichen können. Zudem sollen bessere Möglichkeiten geschaffen werden, dass die Schiffe einander beim Ein- und Auslaufen passieren können.
Bei der heutigen Urteilsverkündung beanstandete das Gericht Teile der Pläne zur Anpassung der Fahrrinne, gegen die Umweltverbände geklagt hatten. Zudem wurden die Schutzmaßnahmen für die nur an der Elbe vorkommende Pflanzenart Schierlings-Wasserfenchel bemängelt.
Grundsätzlich stellte das Gericht fest, dass das Vorhaben planerisch gerechtfertigt ist, entsprechende Nachbesserungen sind jedoch notwendig.

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Artikel Redaktion Schiff&Hafen
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