Gutachten sieht Spielraum für stärkere Bundesbeteiligung an Seehäfen

Präsentieren das neue Rechtsgutachten (v.l.): Alexander Alexanders, Geschäftsführer der IHK Nord, Prof. Dr. Jonas Hellermann, Rechtswissenschaftler und Professor für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Universität Bielefeld, André Grobien, Vorsitzender der IHK Nord, und Dr. Matthias Fonger, Hauptgeschäftsführer der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven (Foto: IHK Nord)
Ein neues Rechtsgutachten im Auftrag der IHK Nord hat der Debatte über eine stärkere Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der deutschen Seehäfen neue Impulse gegeben. Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass eine Ausweitung der Bundesmittel auch auf Grundlage des bestehenden verfassungsrechtlichen Rahmens möglich sein könnte.
Die fünf Küstenländer erhalten vom Bund derzeit zusammen 38,3 Mio. Euro jährlich für die Seehäfen. Nach Angaben des Zentralverbands der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) beläuft sich der prioritäre Investitionsbedarf jedoch auf rund 15 Mrd. Euro. Der ZDS fordert deshalb eine dauerhafte Grundfinanzierung der Hafeninfrastruktur durch den Bund in Höhe von 500 Mio. Euro pro Jahr. Die Finanzierung der Seehäfen liegt bislang zu einem großen Teil bei den Küstenländern. Diese tragen unter anderem die Kosten für Kaimauern, Hafenbecken, nautische Infrastruktur und Modernisierungsmaßnahmen.
Das Gutachten befasst sich insbesondere mit den verfassungsrechtlichen Möglichkeiten einer stärkeren Beteiligung des Bundes. Bislang wurde wiederholt darauf verwiesen, dass eine deutliche Erhöhung der Bundesmittel aufgrund der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen nur eingeschränkt möglich sei. Nach der nun vorgelegten Analyse könnte eine Änderung des Seehafenfinanzierungsgesetzes jedoch die Grundlage für eine umfangreichere Beteiligung des Bundes schaffen.
„Das Gutachten löst nicht die politische Aufgabe. Aber es nimmt eines der wichtigsten Gegenargumente vom Tisch. Wer künftig erklärt, eine stärkere Mitfinanzierung der Seehäfen sei grundsätzlich nicht möglich, muss sich mit den Ergebnissen dieser Analyse auseinandersetzen“, so André Grobien, Vorsitzender der IHK Nord.
Auch der internationale Wettbewerb spielt in der Debatte eine Rolle. „Unsere europäischen Wettbewerber investieren heute massiv in die Hafeninfrastruktur von morgen. Während in Deutschland über Millionenbeträge diskutiert wird, liegt der Investitionsbedarf in den Seehäfen im Milliardenbereich. Wenn Deutschland hier nicht Schritt hält, drohen Wettbewerbsnachteile für Industrie, Handel und Logistik im gesamten Bundesgebiet“, erklärt Grobien.
Die IHK Nord sieht in dem Gutachten eine Grundlage für eine weitere politische Diskussion über die Finanzierung der Seehafeninfrastruktur. Erwartet wird, dass der Bund seine Investitionsmittel deutlich und dauerhaft am tatsächlichen Bedarf ausrichtet und das Seehafenfinanzierungsgesetz entsprechend den im Gutachten aufgezeigten verfassungsrechtlichen Möglichkeiten weiterentwickelt. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie die Finanzierung einer Infrastruktur von nationaler Bedeutung künftig zwischen Bund und Küstenländern verteilt werden kann.