Hafen Hamburg bleibt in Betrieb

Hafen Hamburg

Alle ankommenden Schiffe müssen derzeit 24 Stunden vor dem Anlaufen des Hamburger Hafens eine Maritime Gesundheitserklärung (Maritime Health Declaration, MDH) abgeben (Quelle: HHM/Michael Lindner)

Laut Hafen Hamburg Marketing e.V. (HHM) bleibt der Hamburger Hafen in Betrieb. Die Bundesregierung habe konkrete Maßnahmen beschlossen, um die Verbreitung von COVID-19 zu begrenzen. Gleichzeitig forderte die Bundeskanzlerin wichtige Industriezweige – einschließlich der Häfen – auf, ihre Aktivitäten fortzusetzen, so HHM. Hamburgs Erster Bürgermeister habe die herausragende Wichtigkeit des Hafens gerade in dieser Zeit als zentrales Wirtschafts- und Logistikzentrum gegenüber der Geschäftsführung der Hamburg Port Authority (HPA) persönlich herausgestellt.

Der Hamburger Hafen und insbesondere die HPA stellen sich eigenen Angaben zufolge ihrer Verantwortung und legen großen Wert darauf, dass der Hafen im Interesse der Bevölkerung voll funktionsfähig bleibt. Darüber hinaus arbeiten die Hafenbetreiber aktiv daran, die weitere Ausbreitung des Corona-Virus mit verschiedenen Maßnahmen zu verhindern. So werden die Empfehlungen der zuständigen politischen Institutionen, der Bundesregierung, des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg, der Gesundheitsämter und des Hafenärtzlichen Dienstes (Hamburg Port Health Center) befolgt. Das Health Department der HPA stehe mit allen Partnern stetig in Kontakt. Mit verschiedenen Partnern findet ein grenz- und sektorübergreifender regelmäßiger Austausch statt, um die Situation stetig zu überwachen und – sofern erforderlich – gezielte Maßnahmen zu ergreifen.

Darüber hinaus müssen alle ankommenden Schiffe 24 Stunden vor dem Anlaufen des Hafens eine Maritime Gesundheitserklärung (Maritime Health Declaration, MDH) dazu abgeben, ob an Bord eine Krankheit oder Anzeichen dafür vorliegen. Wenn Anzeichen dafür vorliegen, werden die Schiffe vor dem Einlaufen in den Hamburger Hafen vom Hamburg Port Health Center überprüft.

Alle Veranstaltungen des Hamburger Hafens, die nicht unbedingt erforderlich sind, wurden bzw. werden abgesagt. Hier erfolgen sukzessive konkrete Prüfungen und Festlegungen. So werden z.B. Besucher nur dann zu kritischen Arbeitsorten im Hafen zugelassen, wenn dies unbedingt erforderlich ist.

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