JadeWeserPort- Baumaßnahmen können fortgesetzt werden
Die Klage des Landesverbands Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen (LBU) gegen die im Zuge des Baus des JadeWeserPorts, Willhelmshafen, stattfindenden Sandbaggerungen in der Jade wurde kürzlich vom Verwaltungsgericht Oldenburg abgelehnt. Die Klage richtete sich gegen die Pläne, die zum Bau des Tiefwasserhafens benötigten Sandmengen aus zwei Sandentnahmefeldern, nördlich und südlich des künftigen Hafens aus der Jade zu entnehmen. Die LBU begründete ihre Klage in der Hauptsache mit der nicht Berücksichtigung der Deichsicherheit, sowie Verstößen gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen. Mit dem gesprochenen Urteil stellte das Gericht klar, dass alle geltenden Bestimmungen eingehalten wurden und die Baumaßnahmen somit wie geplant fortgesetzt werden können.