Kommission genehmigt Beihilfe für Investitionsvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern

Die Europäische Kommission hat eine von Deutschland geplante Regionalbeihilfe in Höhe von 28,7 Mio. Euro zugunsten der Liebherr-MCCtec Rostock GmbH nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Mit dieser Beihilfe will Deutschland den Ausbau der Liebherr-Produktionsanlage für Schiffs- und Offshorekrane in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland) unterstützen. Die Investition mit einem Gesamtvolumen von 163,5 Mio. Euro wird in der Region, die mit hoher struktureller Arbeitslosigkeit zu kämpfen hat, 500 neue Arbeitsplätze schaffen. Die Kommission zog deshalb den Schluss, dass die positiven Auswirkungen des Vorhabens auf die Regionalentwicklung etwaige durch die Beihilfe verursachte Wettbewerbsverzerrungen aufwiegen.

Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben mit den Regionalbeihilfe-Leitlinien für die Jahre 2007 bis 2013 (siehe IP/05/1653) in Einklang steht. Die bei Großinvestitionen geltende Beihilfeobergrenze für Regionalbeihilfen wird nicht überschritten und die Marktanteile von Liebherr auf dem Weltmarkt für Schiffs- und Offshorekrane liegen auch nach der Investition unter der 25 %-Schwelle. Da der betroffene Wirtschaftszweig eindeutig schneller wächst als das BIP im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), zog die Kommission den Schluss, dass die durch das Projekt zusätzlich geschaffene Produktionskapazität im vorliegenden Fall keinen Anlass zu Wettbewerbsbedenken gibt.

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