Landstromanlage für Kreuzfahrtschiffe in Hamburg
Senator Frank Horch freut sich über diese Entscheidung: „Hamburg beschreitet bei der Energieversorgung von Kreuzfahrtschiffen neue Wege. Hamburg wird damit als erster Kreuzfahrthafen ganz konkret Erfahrungen mit dem Betrieb eines festen Landstromanschlusses dieser Größenordnung in Europa sammeln. Mein Dank gilt der Kommission für die gute Zusammenarbeit bei diesem technisch anspruchsvollen Thema.“
Vor dem Hintergrund der jüngeren EuGH-Rechtsprechung zur öffentlichen Finanzierung von Infrastrukturvorhaben hatte die Hamburger Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) im September ein beihilferechtliches Notifizierungsverfahren bei der Kommission angestrengt, welches mit der nun getroffenen Entscheidung einen erfolgreichen Abschluss gefunden hat.
Die geplante Landstromanlage zeichnet sich durch hohe Leistung mit weitestgehend automatisierter Übergabe an verschiedene Schiffstypen sowie Frequenzumwandler aus und hat damit Pilotcharakter weltweit. Parallel zu dem jetzt abgeschlossenen Notifizierungsverfahren wurden die notwendigen Vergabeverfahren durchgeführt, die jetzt eine kurzfristige Realisierung der Baumaßnahmen im geplanten Kostenrahmen ermöglichen sollen. Für einen Teil der Projektfinanzierung wurden erfolgreich Mittel aus dem TEN-T Programm der EU eingeworben. Die Entscheidung über weitere nationale Fördermittel soll in Kürze erfolgen.
Für den Standort HafenCity wird eine Fertigstellung der Infrastruktur zum Einsatz privater LNG-Bargen in 2014 angestrebt. Am Kreuzfahrtterminal in Altona soll die Landstromanlage im Sommer 2015 den Betrieb aufnehmen.