AquaVentus begrüßt WindSeeG-Novelle

AquaVentus sieht in der Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes das Potenzial, Offshore-Windenergie künftig stärker mit der Wasserstoffproduktion zu koppeln (Foto: AquaVentus)

Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) eingeleitete Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) ist aus Sicht der Offshore-Wasserstoffinitiative AquaVentus ein wichtiger Schritt, um die Potenziale der Offshore-Windenergie effizienter zu erschließen. Besonders positiv bewertet AquaVentus, dass der Entwurf erstmals kombinierte Anschlusskonzepte für die flexible Erzeugung von Strom und Wasserstoff auf See vorsieht. Damit werde eine Grundlage geschaffen, um Offshore-Windenergie künftig stärker mit der Wasserstoffproduktion zu koppeln.

Der Gesetzentwurf schafft nach Ansicht von AquaVentus wichtige Voraussetzungen für mehr Investitionssicherheit. Dazu zählen zweiseitige Differenzverträge, ein verlässlicher Ausschreibungspfad sowie eine Verlängerung der Betriebsdauer von Offshore-Windparks. Gleichzeitig soll das bisherige Anschlussverbot für sonstige Energiegewinnungsbereiche entfallen. Durch die ausdrückliche Nennung von Elektrolyseuren entsteht nach Ansicht der Initiative zudem erstmals eine belastbare Rechtsgrundlage für eine netzdienliche Offshore-Elektrolyse.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Nutzen kombinierter Anschlusskonzepte endlich erkannt und der Koalitionsvertrag umgesetzt wird“, so Robert Seehawer, Geschäftsführer von AquaVentus. Angesichts steigender Netzkosten könnten durch die Kombination von Strom- und Wasserstoffproduktion erhebliche Einsparungen erzielt werden. Nach Berechnungen von AquaVentus ließen sich von den im Netzentwicklungsplan 2037/2045 ausgewiesenen Investitionskosten für Offshore-Netzanbindungen 56 bis 59 Mrd. Euro vermeiden, wenn Energie in Form von Wasserstoff per Pipeline statt über zusätzliche Stromtrassen an Land transportiert werde.

Kritisch sieht AquaVentus allerdings die geplante Beschränkung kombinierter Anschlusskonzepte auf einzelne Flächen. Die Initiative fordert, die Möglichkeit der Sektorenkopplung grundsätzlich zu öffnen. Die Option, abhängig von Marktsignalen flexibel Strom oder Wasserstoff zu produzieren, sei wirtschaftlich sinnvoll und zwinge zugleich keinen Betreiber zu einer bestimmten Nutzung.

Für das parlamentarische Verfahren schlägt AquaVentus deshalb vor, Windenergiekapazitäten innerhalb sonstiger Energiegewinnungsbereiche auf das gesetzliche Ausbauziel von 70 GW Offshore-Wind anzurechnen. Als Beispiel nennt die Initiative die Fläche SEN-1, deren Kapazität über eine 66-kV-Anbindung die bestehende Konverterplattform NOR-10-1 mitnutzen könnte. Ein zusätzliches Anbindungssystem wäre damit nach Einschätzung von AquaVentus nicht erforderlich. Laut Gesetzesbegründung könnten dadurch Investitionen von rund 5 bis 10 Mrd. Euro vermieden werden.

Parallel zur gesetzlichen Anpassung müsse auch die Flächenplanung vorangetrieben werden. Eine von AquaVentus beauftragte Ramboll-Studie identifiziert die Gebiete N-14, N-16 und N-19 als besonders geeignet für eine großskalige Offshore-Wasserstoffproduktion. Diese Flächen sollten nach Ansicht von AquaVentus bei der Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans für die Zonen 4 und 5 berücksichtigt werden. Nur durch ein paralleles Vorgehen von Gesetzgebung und Flächenplanung könne der geplante stufenweise Hochlauf der Offshore-Wasserstoffproduktion gelingen.

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