AquaVentus fordert kombinierte Anschlusskonzepte im WindSeeG
Die Wasserstoffinitiative AquaVentus hat im Rahmen der Konsultation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) zur Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) klare gesetzliche Weichenstellungen für den Offshore-Ausbau gefordert. Im Mittelpunkt der Stellungnahme steht die zeitnahe gesetzliche Verankerung kombinierter Anschlusskonzepte für Offshore-Windparks. Diese sehen vor, dass Offshore-Windparks sowohl über Stromkabel als auch über Wasserstoffpipelines angebunden werden können. Durch die integrierte Vernetzung von Pipeline und Kabel kann sich der Energieertrag in der Nordsee optimieren lassen, so AquaVentus. Zugleich können die Kosten für Erzeugung und Transport von grünem Wasserstoff deutlich gesenkt werden. Die kombinierte Nutzung verspricht zudem eine bessere Auslastung der Transportinfrastruktur.
Mit der Novelle des WindSeeG soll die Kosteneffizienz des Offshore-Ausbaus gesteigert werden.
Darüber hinaus zielt das BMWE auf eine bessere Synchronisation von Netzausbau und Erzeugungskapazitäten ab. Auch die Marktintegration von Offshore-Strom soll gestärkt werden. Zudem sollen klare Regelungen für die Offshore-Wasserstofferzeugung und den -transport geschaffen werden. Nach Abschluss der Konsultation soll das parlamentarische Verfahren beginnen. AquaVentus sieht in der Offshore-Sektorenkopplung einen zentralen Hebel zur Erreichung dieser Ziele. Jörg Singer, Vorstandsvorsitzender von AquaVentus, hält Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für dringend notwendig und verweist dabei auf die Entwicklung der letzten Ausschreibungsrunden. Während 2023 noch Gebote in Höhe von 12,6 Mrd. Euro erzielt wurden, lagen sie 2024 nur noch bei 3 Mrd. Euro. Ende 2025 blieb erstmals eine Ausschreibung vollständig ohne Gebote.
Aus Sicht der Initiative müssen kombinierte Anschlusskonzepte zeitnah im WindSeeG verankert werden. Nur so können sie bereits in den nächsten Anpassungen des Flächenentwicklungsplans berücksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere die Zonen 4 und 5 in der Ausschließlichen Wirtschaftszone der deutschen Nordsee, heißt es. AquaVentus fordert das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) auf, die anstehenden regulatorischen Änderungen proaktiv in seine Planungen einzubeziehen. Ohne die Option eines kombinierten Transports von Strom und Wasserstoff drohten rechtliche Unsicherheiten und erheblicher planerischer Mehraufwand. Die Initiative warnt in diesem Zusammenhang vor milliardenschweren Folgekosten bis hin zu möglichen Schadensersatzforderungen. AquaVentus appelliert an das BMWE, die im Koalitionsvertrag vorgesehene kombinierte Anbindung von Offshore-Windparks nun konsequent in der Novelle des WindSeeG umzusetzen.