Erhöhung der Ausbauziele für Offshore-Windenergie
In Nord- und Ostsee sollen künftig deutlich mehr Windparks gebaut werden. Einer entsprechenden Gesetzesänderung für den schnelleren Ausbau der Windkraft auf See hat der Bundestag am 5. November zugestimmt. Konkret soll die bisherige Zielmarke beim Ausbau von 15 GW bis 2030 auf 20 GW Leistung angehoben werden, bis 2040 auf 40 GW.
Die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE und weitere Fachverbände begrüßten die Entscheidung als ein wichtiges wirtschaftspolitisches Signal für Deutschland und Europa. „Die Erhöhung der Ausbauziele bis 2040 gibt der gesamten Offshore-Windenergiebranche die lang ersehnte Planungs- und Investitionssicherheit“, betont Andreas Wagner, Geschäftsführer Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE. „Die aktuellen Planungen zur Raumordnung sollten diesen Beitrag der Offshore-Windenergie durch die Ausweisung entsprechender Vorranggebiete berücksichtigen. Die langfristigen Ausbauperspektiven in der deutschen Nord- und Ostsee könnten bis 2050 sogar bei 57 GW liegen, wie eine Studie von Fraunhofer IWES im Auftrag der Stiftung bereits 2017 ermittelte“, so Wagner weiter.
Neben der Langfristperspektive regelt das WindSeeG aber auch das Ausschreibungsdesign für künftige Offshore-Windprojekte. Die ursprünglich angedachte zweite Gebotskomponente für die nächste Ausschreibungsrunde im Herbst 2021 soll aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden. Im Falle mehrerer Null-Cent-Gebote soll nun zunächst das Los über einen Zuschlag entscheiden. Anschließend soll nach einer erneuten Evaluierung der Alternativen das Vorgehen bei weiteren Offshore-Ausschreibungen festgelegt werden. In den letzten Monaten hatte sich die Offshore-Branche gemeinsam mit einer breiten Allianz aus Industrie, Finanzwirtschaft und Wissenschaft dafür eingesetzt, das im Gesetzesentwurf angedachte Modell der zweiten Gebotskomponente durch das sogenannte Differenzvertragsmodell zu ersetzen.