Genehmigung für Windenergieanlagen mit Schwerkraftfundamenten erteilt

Animation einer Offshore-Windkraftanlage mit Strabag-Schwerkraftfundament als schallarmer Gründungsvariante

Das Projekt Albatros 1 befindet sich in der deutschen Außenwirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee im Offshore-Vorranggebiet „Nördlich Austerngrund“. In einer ersten Phase sollen dort zehn Windenergieanlagen auf Schwerkraftfundamenten installiert werden. Die Fundamente, die nicht durch tiefe Bohrungen im Boden verankert werden müssen, zeichnen sich Herstellerangaben zufolge durch die kostengünstige Herstellung, schnelle Errichtung, hohe Lebensdauer und geringe Lärmemission bei der Offshore-Installation aus. Die Systeme können in Wassertiefen bis ca. 45 m zum Einsatz kommen. In einem umfangreichen Begleitforschungspaket, das von Forschungsinstituten begleitet wird, sollen technische Fragestellungen und Umweltaspekte umfassend untersucht werden.
Die Produktion der Fundamente wird in Cuxhaven erfolgen, wo Strabag in Folge auch die Errichtung einer Produktionsstätte für die serielle Fertigung von Schwerkraftfundamenten plant. Als nächsten Schritt zur Umsetzung hat die Windkraft FiT GmbH Ende Februar termingerecht alle Unterlagen zum Erhalt der unbedingten Netzzusage bei TenneT, dem für die deutsche Nordsee zuständigen Netzbetreiber, eingereicht.

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat den Einsatz so genannter Schwerkraftfundamente für die Installation der Anlagen des Offshore-Windparks „Albatros 1“ genehmigt. Der Errichter des Offshore-Windparks, die Windkraft FiT GmbH, wird dabei die vom europäischen Baukonzern Strabag entwickelten Flachgründungs-Elemente einsetzen.

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