Genehmigungen erteilt

Diese umfasst die Errichtung und den Betrieb der Konverterplattform und die Verlegung und den Betrieb von insgesamt sechs Seekabelsystemen. Diese dienen der Übertragung des Stroms von dem Umspannwerk der Offshore-Windparks zu der Konverterplattform. Das ebenfalls genehmigte Seekabelsystem DolWin1 führt den Strom wiederum von der Konverterplattform bis zur seewärtigen Grenze des Küstenmeeres. Das System ist mit einer Leistung von 800 MW genau auf die anzuschließenden Windparks ausgelegt.
Die Konverterplattform liegt rund 47 km nördlich von Borkum und rund 100 km westlich der Insel Helgoland im Vorranggebiet Windenergie „Nördlich Borkum“. Der späteste Baubeginn ist für den 31. Dezember 2014 festgelegt. Die Genehmigung erlaubt eine Laufzeit von zunächst 25 Jahren. Sie beginnt mit dem vollständigen Anschluss der Offshore Windparks an die Konverterplattform. Das BSH hat dem Übertragungsnetzbetreiber als Kompensation nach dem Bundesnaturschutzgesetz (NBatschG) den Rückbau von alten Seekabeln auf einer Länge von 99,5 km auferlegt.

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat die Konverterplattform DolWin alpha und das Seekabelsystem DolWin1 zur Anbindung der Offshore-Windparks Borkum West II, MEG Offshore 1 und Borkum Riffgrund 1 genehmigt.

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