Genehmigungsverfahren für Windparks beschleunigt

Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Dr. Peter Ramsauer begrüßte die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Offshore-Windparks (Quelle: BMVBS/Frank Ossenbrink)

Damit sollen die Genehmigungsverfahren für Offshore-Windparks zukünftig beschleunigt werden. „Windparks können nun schneller entstehen und den Strom schneller an Land bringen. Künftig genügt jetzt ein Verfahren. Es ergeht nur ein Planfeststellungsbeschluss, in dem alle Belange berücksichtigt werden. So können wir den Prozess zum Vorteil aller Beteiligter straffen und beschleunigen", erklärte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer.

Bisher mussten für denselben Standort bis zur Entscheidung mehrere Verfahren verschiedener Vorhabensträger durchgeführt werden. Das hat sowohl die Antragsteller als auch die beteiligten Behörden unnötig belastet. Künftig wird ein Zeit- und Maßnahmenplan das gesamte Verfahren bis zur Inbetriebnahme der Windenergieanlagen strukturieren. Die zuständige Planfeststellungsbehörde, das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) erhält die Möglichkeit, das Verfahren durch Fristsetzung zu beschleunigen.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kann mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Kriterien für die Reihenfolge der Bearbeitung der Anträge festlegen. „Ziel ist es, dass die Vorhaben zuerst planfestgestellt werden, die vermutlich am ehesten Strom in das Netz einspeisen können“, so Bundesminister Ramsauer weiter. „Dabei wird insbesondere die Nähe zur Küste und zu Stromleitungen berücksichtigt."

Am 30. Januar ist die überarbeitete Seeanlagenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) in Kraft getreten.

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