Maritime Raumordnung in Nord- und Ostsee

Der neue Raumordnungsplan für die deutsche AWZ weist rund 5400 km² für die Offshore-Windenergie-Nutzung aus (Foto: Ørsted)

Am 1. September 2021 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) den neuen Raumordnungsplan für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee und Ostsee in Kraft gesetzt. Dieser hat die Aufgabe, auf der übergeordneten Planungsebene den Flächenbedarf für die verschiedenen Nutzungsarten, wie z.B. Schifffahrt, Offshore-Windenergie, Strom- und Datenkabel, Pipelines, Rohstoffgewinnung, Fischerei, Forschung und Verteidigung, festzulegen.

Der novellierte Raumordnungsplan schreibt die seit 2009 gültige Fassung fort und wurde vom BMI gemeinsam mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) erarbeitet. Im neuen Raumordnungsplan ist eine Fläche von 5379 km² für die Offshore-Windenergie vorgesehen. Dort können Anlagen für die Erzeugung von ca. 40 GW installiert werden. Rund 44 Prozent der AWZ wurden für den Meeresnaturschutz ausgewiesen, teils gemeinsam mit anderen Nutzungen.

Der gesamte Raumordnungsplan ist hier einsehbar.

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