Notfallrettung in Offshore-Windparks gefordert

Windenergieparks mit rund 6000 Anlagen sollen in der Nordsee entstehen, für 2000 Anlagen wurden Baugenehmigungen erteilt. Die ersten sind schon fertig, weitere werden zur Zeit auf hoher See errichtet.
Bei medizinischen Notfällen an Land wird über den telefonischen Notruf 112 eine Rettungsleitstelle alarmiert, die dann einen mit Fachkräften besetzten Rettungswagen oder Hubschrauber an den Unfallort sendet. Diese Rettungsdienste werden in Schleswig-Holstein von den Kreisen organisiert. Für Unfälle auf hoher See sind sie jedoch weder zuständig noch ausgerüstet. Die Vorsorge für den Rettungsdienst in Seenotfällen, also bei Unglücksfällen auf Schiffen, hat der Bund der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) übertragen. Sie führt den Such- und Rettungsdienst auf gemeinnütziger Basis und ausschließlich mit Schiffen durch.
„Unfälle an Offshore-Windmühlen sind aber keine Seenotfälle. Hierfür brauchen wir einen allgemeinen Rettungsdienst, der etwa für medizinische Notfälle infolge von Arbeitsunfällen auf Offshore-Windenergieanlagen zuständig ist. Er muss über die entsprechende Ausrüstung verfügen – insbesondere über Hubschrauber, die sich für den Einsatz auf See eignen, und sein Personal muss entsprechend geschult sein“, erläuterte kürzlich der Vorsitzer der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN), Dieter Harrsen.
So müssten die Piloten, Rettungssanitäter und Notärzte in der Lage sein, Schwerverletzte auch bei Wind- und Wellengang zu bergen. Längst nicht alle Windenergieanlagen verfügen über sogenannte „Winschplattformen“, von denen Verletzte durch Hubschrauber geborgen werden können. Auch für die Versorgung Verletzter in engen Schiffen müsse der Rettungsdienst ausgebildet sein. Nicht zuletzt müsse die berufsständische Versicherung der Helfer geregelt werden.
Verantwortlich für diesen Themenkomplex ist die Bundesregierung. „Sie steht in der Pflicht, ein Konzept für die Einsatzplanung und die Schulung aufzustellen und in Kraft zu setzen – und zwar unverzüglich, schließlich sind jetzt bereits Windparks in der Nordsee in Betrieb“, fordert SDN-Vorsitzer Harrsen.
Im April vergangenen Jahres erklärte die Bundesregierung aufgrund einer Anfrage von Bundestagsabgeordneten (Drucksache 17/5441), das Cuxhavener Havariekommando arbeite im Auftrag von Bund und Küstenländern an einem Strategiekonzept zur Verletztenversorgung und -rettung und zur Brandbekämpfung auf Offshore-Windenergieanlagen. Dies entspricht einer Empfehlung des Deutschen Verkehrsgerichtstages vom Januar 2011: Dort hatten bundesweit anerkannte Experten für Fragen des Verkehrsrechts vom Gesetzgeber eine Regelung gefordert, die gewährleisten soll, dass das bereits vorhandene System der Rettung auf See für Einsätze in Offshore-Windparks erweitert wird – einschließlich der Ergänzung und Bündelung der bestehenden Rettungsmethoden und -kapazitäten, insbesondere auch der ständigen Einsatzbereitschaft von Hubschraubern.

Im April kündigte die Regierung an, in der nahen Zukunft ein Konzept zu veröffentlichen. „Seitdem ist mehr als ein halbes Jahr vergangen, ohne dass es greifbare Ergebnisse gäbe. Vielleicht liegt es daran, dass der Bund sich noch nicht einmal entschließen konnte, dem Havariekommando oder einer anderen Stelle die Aufgabe offiziell zuzuweisen“, mutmaßt Dieter Harrsen.
Er befürchtet, dass das lebenswichtige Thema in der Gemengelage von Bund und Ländern, Windparkbetreibern, DGzRS, Havariekommando, der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrografie und anderer Behörden untergeht.

Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste fordert ein Konzept speziell zur Rettung bei Notfällen in Offshore Windparks.

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