Offshore-Erdölförderung: Europäische Kommission plant EU-Sicherheitsvorschriften

Hierzu hat sie in ihrer kürzlich verabschiedeten Mitteilung über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und Erdgasaktivitäten Überlegungen zu neuen EU-Standards angestellt, die sich u. a. auf Kriterien für die Erteilung von Bohrgenehmigungen, für die Kontrolle von Bohrinseln und für die Sicherheitssteuerung erstrecken.

Günther Oettinger, EU-Kommissar für Energie, hierzu: „Sicherheit ist nicht verhandelbar. Wir müssen dafür sorgen, dass eine Katastrophe wie die im Golf von Mexiko niemals in europäischen Gewässern passiert. Daher schlagen wir vor, in Europa bereits schon vorhandene und bewährte Verfahren nun EU-weit zur Norm zu machen.“

In ihrer Mitteilung empfiehlt die Kommission, Ölplattformen in einer eigenen EU-Rechtsvorschrift zu regeln und kündigt an, dass hierzu Anfang nächsten Jahres ein förmlicher Vorschlag unterbreitet werden könnte. Angesichts der ökologischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Schäden einer Offshore-Havarie, die an keinen Grenzen Halt macht, hält sie ein solches EU-weites Vorgehen für notwendig.

Die Mitteilung befasst sich mit Vorgaben für die Verhütung von Unfällen, für Notfallmaßnahmen und für die finanzielle Haftung:
•Erteilung von Genehmigungen: Bei der Erteilung von Genehmigungen für neue Bohrungen müssen die Mitgliedstaaten darauf achten, dass Erdölunternehmen zentrale EU-Anforderungen erfüllen: Die Unternehmen müssen einen Notfallplan vorlegen und nachweisen, dass sie finanziell in der Lage sind, nach einem Unfall für die entstehenden Umweltschäden aufzukommen.
•Kontrollen: Bohrinseln unterliegen der Aufsicht nationaler Behörden. Diese den nationalen Behörden obliegenden Aufgaben sollten von unabhängigen Experten bewertet werden.
•Normen für die Sicherheitsausrüstung: Mit Hilfe technischer Normen wird sichergestellt, dass nur solche Steuergeräte zugelassen werden, die höchsten Sicherheitsstandards genügen. Hierunter fallen insbesondere Sicherheitsventile.
•Schäden/Notfallmaßnahmen: Erdölunternehmen müssen nach einem Unfall für die innerhalb von höchstens 200 Seemeilen vor der Küste entstehenden Säuberungskosten und Umweltschäden aufkommen. Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), deren Schwerpunkt bislang auf der durch Schiffe verursachten Verschmutzung lag, wird nun auch bei Verschmutzungen durch Ölplattformen tätig.
•International: Die Europäische Kommission wird sich dafür einsetzen, bestehende internationale Übereinkommen und neue gemeinsame Initiativen umzusetzen.

Die EU-Kommission ist von ihrer Forderung nach Stopp neuer Ölbohrungen in der Tiefsee abgerückt, allerdings plant die Europäische Kommission erstmals umfassende EU-Vorschriften für Ölplattformen, um die weltweit höchsten Sicherheitsstandards zu gewährleisten.

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