Planfeststellungsbeschluss für Offshore-Windpark „Kaskasi II“

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat erstmalig nach Schaffung des wettbewerbsrechtlichen Ausschreibungsrahmens im Dezember 2020 einen Planfeststellungsbeschluss für einen Offshore-Windpark im sogenannten „Übergangssystem“ erlassen. Nordwestlich von Helgoland sollen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee 38 Windenergieanlagen auf einer Fläche von rund 17 km2 mit einer Gesamtleistung von 342 MW auf Monopile-Gründungen errichtet werden.

Der neue Offshore-Windpark „Kaskasi II“ entsteht zwischen den bereits realisierten Windparks „Amrumbank West“ und „Nordsee Ost“. Die Planfeststellung umfasst mehrere Pilotwindenergieanlagen, für die die Bundesnetzagentur (BNetzA) zusätzliche Netzanbindungskapazität in Höhe von 17 MW zugewiesen hat. Die Monopile-Gründungen sollen vorrangig über ein neuartiges Vibrationsverfahren eingebracht werden. Diese Einbringungsmethode wird als schallärmeres Verfahren im Vergleich zu herkömmlichen Impulsrammungen eingeschätzt. Das neue Installationsverfahren wird engmaschig im Bau überwacht werden. Es wird zusätzlich durch ein BMWi-gefördertes Forschungsvorhaben begleitet.

Der Planfeststellung liegen umfangreiche Bewertungen möglicher Umweltauswirkungen zugrunde. Sie betrachten unter anderem Auswirkungen auf die Vegetation und auf die Tierwelt sowohl im Wasser als auch in der Luft. Zum Schutz der marinen Säuger sind beispielsweise strenge Schallschutzanordnungen erlassen worden. Zur Reduktion schifffahrtsbedingter Auswirkungen auf die Seetaucher ist ein Schiffslogistikkonzept planfestgestellt worden.

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