Untersuchungsrahmen für Offshore-Flächen veröffentlicht

Offshore-Flächen in der deutschen Nordsee, eingerahmt N-3.5 bis N-3.8 (Quelle: BSH)

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat die Untersuchungsrahmen zur Voruntersuchung und Strategischen Umweltprüfung von im Flächenentwicklungsplan festgelegten Flächen für Offshore-Windparks veröffentlicht.
Dabei geht es um fünf Flächen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee (N-3.5 bis N-3.8) sowie eine in der Ostsee. Sie sollen in den Jahren 2021 bis 2023 zur Entwicklung durch Dritte öffentlich ausgeschrieben werden. Der Untersuchungsrahmen legt Art und Umfang der Untersuchungen und Erkundungen fest, die zur Voruntersuchung einer Fläche für Offshore-Windparks durchgeführt werden. Gleichzeitig regelt er, welche Daten und Berichte auf Grundlage der Untersuchungen erstellt werden. Für die Durchführung und Dokumentation dieser Untersuchungen ist das BSH zuständig.
Die Untersuchungsrahmen enthalten Festlegungen zu den Bereichen Meeresumwelt, Baugrund, Windverhältnisse, Ozeanografie und Schifffahrt. Die Untersuchungen sind auf die Besonderheiten der jeweiligen Flächen angepasst. Die Ergebnisse der Voruntersuchung vor allem für die Bereiche Meeresumwelt und Schifffahrt sind mitentscheidend, ob die Fläche für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen auf See geeignet ist. Geeignete Flächen werden anschließend durch die Bundesnetzagentur ausgeschrieben.

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