Weitere Flächen für Ausbau der Offshore-Windenergie

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat kürzlich das Verfahren zur Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans eingeleitet. In einem Vorentwurf werden Flächen für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie vorgeschlagen. Grundlage der eingeleiteten Fortschreibung ist der Raumordnungsplan 2021 für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee und Ostsee vom 1. September 2021. Der Raumordnungsplan weist Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windenergie auf See aus. Der Vorentwurf stellt die auf diesen Gebieten beabsichtigten Festlegungen für Flächen und die darauf jeweils voraussichtlich zu installierende Leistung dar. Im Rahmen der Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans wird auch eine strategische Umweltprüfung durchgeführt. Als Grundlage hierfür wird ein Entwurf des Untersuchungsrahmens veröffentlicht.

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Artikel Redaktion Schiff&Hafen
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