BMWi setzt Förderprogramm fort
Ziel des Programmes ist es, deutsche Werften bei der erstmaligen industriellen Anwendung von innovativen Produkten und Verfahren beim Neubau, Umbau und bei der Reparatur von Handelsschiffen mit Eigenantrieb sowie von Offshore-Strukturen zu unterstützen. Das Programm richtet sich an Schiffbau-, Schiffsreparatur- und Schiffsumbauwerften mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland; insbesondere sind kleine und mittlere Unternehmen adressiert, für die besondere Fördersätze gelten.
„Das Programm ergänzt das Förderangebot des „Maritimen Forschungsprogramms“ und trägt dabei den besonderen strukturellen Merkmalen und Herausforderungen der deutschen Schiffbauindustrie Rechnung, die unter anderem gekennzeichnet sind durch eine im Vergleich zu anderen Branchen höhere Komplexität von Innovationsvorhaben sowie höhere technische und wirtschaftliche Risiken bei der Markteinführung von Produkt-Verfahrensinnovationen,“ erklärt der Maritime Koordinator der Bundesregierung, Uwe Beckmeyer.
Dr. Reinhard Lüken, Hauptgeschäftsführer des Verbandes für Schiffbau und Meerestechnik e.V. (VSM), begrüßte die Fortführung des Programms: „Das Innovationsförderprogramm für den Schiffbau ist ein überaus wirksames Instrument, das wesentlich zur Stärkung und zum Ausbau der Innovationskraft des deutschen Schiffbaus beiträgt.“
Entlang der strategischen Zielsetzungen der „Maritimen Agenda 2025“ soll die Förderung Anreize für eine verstärkte Innovationstätigkeit setzen und so dazu beitragen, die Innovationskraft und internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Werftindustrie zu stärken sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze im deutschen Schiffbau zu sichern. Weiterhin trägt die Innovationsförderung zu einer Erhöhung der Wertschöpfung in zum Teil strukturschwachen Regionen bei, in denen potenzielle Antragsteller ihre Produktionsstandorte haben.
Für das von den Küstenländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen und Schleswig-Holstein kofinanzierte Programm sind in der Finanzplanung des Bundes Fördermittel in Höhe von 25 Mio. Euro p.a. (zzgl. Kofinanzierungsmittel der Länder in Höhe von ca. 12,5 Mio. Euro) vorgesehen.
Die neue Förderrichtlinie ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten und ist bis zum 31. Dezember 2019 befristet. Weitere Informationen gibt es hier.