EU-Kommission erlässt neue Rahmenregeln für staatliche Schiffbau-Beihilfen
Mit den neuen Rahmenbestimmungen, die am 1. Januar 2012 in Kraft treten sollen, werden u. a. die Vorschriften über Innovationsbeihilfen im Schiffbau, die im Beihilferecht der EU einzigartig sind, verlängert, gestrafft und auf neue Spezialsegmente der Werftindustrie ausgeweitet.
Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia erklärte: „Für die Wettbewerbsfähigkeit der Werftindustrie sind Innovationsanreize unverzichtbar. Die neuen Regeln werden dazu beitragen, in Europa einen spezialisierten, wettbewerbsfähigen und innovativen Schiffbau zu erhalten.“
Mit den neuen Rahmenbestimmungen werden die bestehenden Regeln auf Binnenschiffe sowie auf schwimmende und bewegliche Offshore-Strukturen ausgeweitet und die Vorschriften über Innovationsbeihilfen präzisiert. So wird u. a. der Prozess zur Prüfung des Innovationscharakters geförderter Vorhaben gemäß den üblichen Kommissions-Praktiken geklärt. Die Regeln für Ausfuhrkredite und Regionalbeihilfen bleiben unverändert. Schließlich enthalten die neuen Rahmenbestimmungen nicht länger spezifische Vorschriften zu Schließungsbeihilfen, Beschäftigungsbeihilfen und Entwicklungsbeihilfen. Diese Vorschriften der alten Rahmenbestimmungen waren entweder nicht in Anspruch genommen worden oder nicht ausschließlich auf den Schiffbau anwendbar. Darüber hinaus kommt der Schiffbau auch weiterhin für Beihilfen nach den horizontalen Beihilfeinstrumenten in Betracht, sofern darin nichts anderes bestimmt wird.
Die neuen Rahmenbestimmungen gelten ab dem 1. Januar 2012 für zwei Jahre, d. h. bis zum 31. Dezember 2013. Danach sollen die Vorschriften über Innovationsbeihilfen nach den Vorstellungen der Kommission in den künftigen EU-Beihilferahmen für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen übernommen werden, während die Bestimmungen über Regionalbeihilfen in die Neufassung der Leitlinien für Regionalbeihilfen eingehen sollen. Beide horizontalen Rahmenregelungen werden bis dahin einer Überprüfung unterzogen.