Innovationsbeihilfen für deutschen Schiffbau

Damit stellt der Bund 2013 insgesamt 13 Mio. Euro im Rahmen des  Förderprogramms „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“ bereit. Hans-Joachim Otto, parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie begrüßte den Beschluss des Haushaltsausschusses.
„Die Mittelerhöhung ist in Zeiten notwendiger Haushaltskonsolidierung keine Selbstverständlichkeit. Aber das zusätzliche Geld ist sehr gut angelegt. Die deutschen Werften können im internationalen Wettbewerb nur im Spezialschiffbau und mit innovativen Spitzentechnologien bestehen. Das Förderprogramm „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“ setzt zielgenau an dieser Stelle an.“
Die Förderung stärkt laut Otto die Innovationskraft der deutschen Werften und stellt damit heute die Weichen für einen dauerhaft zukunftsfähigen
Werftenstandort Deutschland. Es würden nicht nur Arbeitsplätze direkt auf den Werften, sondern auch bei den Schiffbauzulieferunternehmen gesichert.
Mit dem Förderprogramm sollen hohe Risiken bei der Markteinführung von
Innovationen gemindert werden. In diesem Jahr stehen hierfür 12 Mio. Euro Bundesmittel zur Verfügung. Die gleiche Summe wird noch einmal von den Küstenbundesländern bereitgestellt, da die Finanzierung hälftig durch den Bund und die Küstenbundesländer erfolgt. Die EU-Kommission hatte im Dezember 2011 für die Jahre 2012 und 2013 einen Rechtsrahmen für Beihilfen für den Schiffbau in der Europäischen Union beschlossen. Innovationen können demnach mit bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Im Falle von besonderen Verbesserungen für die Umwelt kann der Fördersatz jetzt auf 30 Prozent erhöht werden. Zudem wurde der Anwendungsbereich der Förderrichtlinie auf Binnenschiffe sowie schwimmende und bewegliche Offshore-Strukturen erweitert.

Der Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages hat beschlossen, die Mittel für die Innovationsförderung des deutschen Schiffbaus um eine Million Euro zu erhöhen.

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