Prüfungsnorm für Schiffskläranlagen
Für Kläranlagen zum Einsatz an Bord von Seeschiffen ist eine Zulassungsprüfung vorgeschrieben. Da jedoch die für eine Zulassung maßgebliche Prüfung im Regelfall an Land stattfindet, bilden die Prüfrahmenbedingungen nach Einschätzung der DIN-NSMT die Wirklichkeit an Bord nicht ausreichend ab. Aufgrund einschlägiger Erfahrungen bezüglich der Funktionstüchtigkeit geprüfter Anlagen an Bord erscheint die Festlegung einheitlicher und reprodzierbarer Rahmenbedingungen zur Schaffung von Wettbewerbsgleichheit sehr sinnvoll. Die Infragestellung geltender Vorschriften zu den Ablaufwerten ist kein Bestandteil dieses Normenprojekts.
Eine Norm zur „Prüfung und Verifikation von Anlagen zur Abwasserbehandlung an Bord von Seeschiffen“ sollte u.a. folgende Punkte berücksichtigen:
- einheitliche Testbedingungen,
- aussagekräftiger Testzeitraum,
- Vergleichbarkeit der Leistungsangaben,
- Verknüpfung vorhandener Zulassungsprüfungen, wie z.B. MEPC.227(64), RheinSchUO, Richtlinie 2006/87/EG (geändert durch Richtlinie 2012/49/EG), 33 CFR Part 159,
- Verifizierung der installierten Anlagen (Compliance),
- Instrument zur Qualitätssicherung im Rahmen der Zulassung von Anlagen zur Abwasserbehandlung an Bord von Schiffen.
Interessierte, die sich an der Mitgestaltung der Norm beteiligen möchten, können sich noch bis zum 19. Oktober an das Institut wenden. Kontakt: NSMT-Projektmanager Dr.- Ing. Jens. U. Jendroßek, E-Mail: jens-uwe.jendrossek@din.de