Antrag auf Börsenzulassung
Der Antrag auf Börsenzulassung in Zusammenhang mit diesen Wertpapieren ist noch nicht in Kraft getreten. Die betreffenden Wertpapiere dürfen vor Inkrafttreten weder verkauft werden, noch dürfen Kaufangebote angenommen werden. Das Aktienangebot wird ausschließlich, sobald verfügbar, durch einen Prospekt unterbreitet. Der Antrag auf Börsenzulassung, eingereicht auf Formblatt S-1, kann auf der Webseite der SEC unter edgar.sec.gov eingesehen werden.
Diese Pressemitteilung stellt NCL zufolge weder ein Kaufangebot noch eine Kaufaufforderung dar, noch werden solche Wertpapiere in irgendeinem Staat vertrieben, in dem ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Vertrieb vor der Registrierung oder Qualifizierung gemäß den in einem solchen Staat oder Gerichtsbezirk geltenden Wertpapiergesetzen gesetzeswidrig wäre.