Ausweisung der Ostsee als Abwassersondergebiet

Um der zunehmenden Eutrophierung der Ostsee zu begegnen, haben die Vertragstaaten der Helsinki-Kommission (HELCOM) im Meeresumweltausschuss der IMO Anträge eingebracht, die strenge Grenzwerte für die Einleitung von Abwässern in die Ostsee vorsehen.

Der Schutz der Ostsee vor Eutrophierung findet Angaben des Verbands Deutscher Reeder grundsätzlich die volle Unterstützung der deutschen Seeverkehrs- und Hafenwirtschaft. Gleichzeitig ist aber zu berücksichtigen, dass schon heute die Abwasseraufbereitung an Bord von Passagierschiffen höchsten Qualitätsansprüchen entspricht.

Für den zusätzlich in den HELCOM-Anträgen vorgesehen Ausbau von Auffanganlagen für Schiffsabwässer in den Häfen müssten die Kommunen und Landesregierungen in Deutschland Millionenbeträge investieren, ohne dass ein spürbarer ökologischer Nutzen für die Ostsee entsteht. Uta Ordemann, VDR Geschäftsführerin, sagte dazu: „Aus Sicht des VDR muss unbedingt vermieden werden, dass es – wie bei der Beschlussfassung über die Reduzierung des Schwefelgrenzwertes auf 0,1% in den SECAs ab 2015 – erneut zu einer Entscheidung in der IMO kommt, ohne dass eine vorhergehende eingehende Folgenabschätzung vorgenommen worden ist.“

Vor diesem Hintergrund haben sich der Zentralverband der deutschen Seehäfen (ZDS) und der VDR in einem gemeinsamen Positionspapier an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie an die zuständigen Landesministerien in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern mit der Bitte gewandt, darauf hinzuwirken, dass die Bundesregierung sich gegen die Einführung von strengen Grenzwerten in der IMO ausspricht, solange der ökologische Mehrgewinn nicht nachgewiesen und eine Folgenabschätzung nicht vorgenommen worden ist.

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