Ballastwasserabkommen tritt mit Kompromiss in Kraft

Auf der MEPC 71 wurden einige Fristen für das Inkrafttreten der BWM-Konvention verschoben (Foto: IMO)

Neubauten, die ab dem 8. September 2017 auf Kiel gelegt werden, müssen mit den geforderten Ballastwassermanagement-Systemen ausgerüstet werden. Für die Bestandsflotte wurde die Frist für die Erfüllung der BWM-Konvention verschoben. Bereits in Fahrt befindliche Schiffe müssen die Vorgaben spätestens ab der nächsten Erneuerung ihres IOPP (International Oil Pollution Prevention)-Zertifikats nach dem 8. September 2019 erfüllen.
Mit dieser Vereinbarung soll nun Planungssicherheit für alle Akteure geschaffen werden. Die neue zeitliche Regelung gewährleistet die vollständige Umsetzung des Abkommens zur Behandlung des Ballastwassers von Schiffen zum 8. September 2024.

Auf der 71. Sitzung des Marine Environment Protection Committee (MEPC) der International Maritime Organization (IMO) ist ein Kompromiss für die zeitliche Umsetzung des Ballastwasserabkommens (BWM-Konvention) vereinbart worden. Einige Akteure der maritimen Branche hatten zuvor einen Aufschub der neuen Umweltschutz-Regularie gefordert, die am 8. September 2017 in Kraft treten wird.

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