Bis zu 4000 Euro Fortbildungs-Zuschuss

Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung als Grundlage für die Ausstellung von Dokumenten für das nautische und technische Seepersonal vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) bzw. der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) zugelassen ist.
Für förderwürdige Fortbildungsmaßnahmen kann jeweils eine finanzielle Unterstützung von bis zu 3000 Euro für die Lehrgangskosten gewährt werden, wobei insgesamt höchstens 4000 Euro pro Unterstützungsberechtigtem für 2015 gewährt werden.
„Mit der Förderung von Fortbildungsmaßnahmen unterstreicht die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland auch im Jahr 2015 den beachtlichen Erfolg ihrer Tätigkeit“, betont Michael Behrendt, Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland.
„Die Stiftung spielt eine wichtige Rolle bei der Sicherung des maritimen Know-Hows in Deutschland“, erklärt Ralf Nagel, Vorstandsvorsitzender der Stiftung. „VDR, ver.di und VDKS arbeiten hier konstruktiv zusammen, um Ausbildung, Qualifizierung und Fortbildung am Standort zu sichern. Wir brauchen nun politische Unterstützung, um auch die dauerhafte Beschäftigung einheimischer Seeleute am Standort wirksam sichern zu können.“
Förderanträge können von den Unternehmen oder den Fortzubildenden noch bis zum 29. Februar 2016 gestellt werden.
Weitere Informationen:    www.stiftung-schifffahrtsstandort.de/foerderung

Auch in diesem Jahr leistet die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland eine finanzielle Unterstützung für Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgänge) von nautischem und technischem Seepersonal.

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