BSH genehmigt Windparks mit schwimmenden Fundamenten
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Hamburg und Rostock, hat zwei Windparks mit jeweils 80 Windkraftanlagen in der Nord- und Ostsee genehmigt. Ein Windpark werde 24 Kilometer nördlich von Helgoland errichtet, der andere 35 Kilometer nordöstlich von Rügen, teilte das BSH jetzt in Hamburg mit. Die genehmigten Standorte beeinträchtigen nach Angaben der Behörde weder die Schifffahrt, noch gefährden sie die Meeresumwelt.
Bei dem Projekt in der Ostsee wurde zum ersten Mal ein schwimmfähiges Spezialfundament genehmigt. Damit seien während der Bauphase keine lauten Rammarbeiten notwendig. Der Offshore-Windpark „Ventotec Ost 2" wird nach Angaben des Planungsunternehmens Arcadis im Nordosten Rügens rund 35 Kilometer vor der Küste errichtet. Die geplanten 80 Anlagen sollen nach Fertigstellung im Jahr 2010 eine Gesamtleistung von 400 Megawatt erreichen.
Laut Arcadis können mit den Schwimmfundamenten Windräder auch in Wassertiefen von mehr als 25 Metern wirtschaftlich errichtet und betrieben werden. Standorte in flachen Küstengewässern seien wegen befürchteter Auswirkungen auf Umwelt und Tourismus kaum durchsetzbar.
Weiter entfernt von der Küste sei jedoch die herkömmliche Gründung auf dem Meeresboden wegen zu großer Wassertiefe unrentabel. Mit der neuen Methode ergäben sich aber Möglichkeiten, die auch vor Spanien, Frankreich und England und den USA genutzt werden könnten.