Deutsche Flagge beschließt Maßnahmen zur Eindämmung von Corona

Die Deutsche Flagge reduziert derzeit Schiffsbesichtigungen auf ein Minimum. Auch für Seeleute gibt es Vereinfachungen. (Quelle: A. Wroblewski)

Wie die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr und das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) mitteilen, hat die Deutsche Flagge verschiedene Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. So werden Schiffsbesichtigungen ab sofort auf ein Minimum reduziert. Für Seeleute gibt es Vereinfachungen.

Die Deutsche Flagge stellt vorübergehend Schiffszeugnisse auch ohne Vor-Ort-Kontrolle aus. Laufen Schiffszeugnisse aus und ist auch keine Besichtigung durch die Klasse möglich, stellen die Dienststelle Schiffssicherheit und das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Kurzzeit-Zeugnisse (short terms) für drei Monate aus. Können jährliche Besichtigungen oder Zwischenbesichtigungen wegen des Corona-Virus nicht durchgeführt werden, behalten die Zeugnisse weiterhin ihre Gültigkeit. Erforderliche Leistungen von Servicefirmen an Land für die jährlichen oder Zwischenbesichtigungen auf Schiffen können bis zum 30. Juni ausgesetzt werden, maximal aber nur bis drei Monate nach dem Ablauf des Besichtigungsfensters. Auch die Wasserschutzpolizeien verzichten derzeit auf Kontrollen nach den internationalen und EU-Umweltschutzvorschriften.

Für Seeleute gibt es den Angaben zufolge ebenfalls Erleichterungen. Deutsche Bescheinigungen, die vor dem 1.September 2020 ablaufen, erhalten eine generelle Gültigkeitsverlängerung um sechs Monate durch das BSH. Ein individueller Antrag ist hierzu nicht erforderlich. Wenn vorgeschriebene Refresher-Lehrgänge wegen des Corona-Virus ausfallen, alle anderen Voraussetzungen zur Gültigkeitsverlängerung jedoch vorliegen, werden Zeugnisse regulär um fünf Jahre verlängert. Der Nachweis des durchgeführten Wiederholungslehrgangs muss nachgereicht werden. Das BSH bittet ausdrücklich darum, entsprechende Anträge zu stellen. Auch die BG Verkehr verlängert Seediensttauglichkeitszeugnisse, die nach dem 1.Januar 2020 abgelaufen sind oder demnächst ablaufen, automatisch bis zum 30. Juni 2020.

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