Deutsche Seehäfen werden entlastet

Künftig wird in Deutschland ein Mineralölsteuersatz von sechs Cent pro Liter beim Einsatz von Fahrzeugen auf dem Betriebsgelände von Hafenunternehmen erhoben. Das sieht die Umsetzung der EU-Energiesteuerrichtlinie in nationales Recht vor, teilte Hamburgs Wirtschaftssenator Gunnar Uldall am Mittwoch in der Hansestadt mit.

Nach dem ursprünglichen Entwurf des Energiesteuergesetzes sollte der Verbrauch von Diesel beim Hafenumschlag weiterhin mit 47 Cent je Liter besteuert werden. „Dies hätte weiterhin massive Wettbewerbsnachteile für die deutschen Seehäfen bedeutet, da insbesondere die niederländische und belgische Regierung nur den nach EU-Recht geltenden Mindeststeuersatz von 2,1 Cent je Liter erheben“, sagte Uldall. Derzeit beträgt der daraus entstehende Kostennachteil der deutschen Seehäfen gegenüber den niederländischen und belgischen Seehäfen jährlich rund 27 Millionen.

„Die gravierenden Steuervorteile in den Wettbewerbshäfen haben Arbeitsplätze in Deutschland verhindert. Auf Hamburgs Initiative hin hat der Bundesrat einen Antrag aller Küstenländer beschlossen, dass hier endlich die lange überfällige Steuerangleichung erfolgt. Ich begrüße es außerordentlich, dass die Koalitionsfraktionen im Bundestag diesem Antrag nun folgen und damit ein wichtiges Zeichen zur Stärkung der deutschen Häfen setzt“, erklärte der Senator.

Seit 1999 habe im Rahmen der zwischen Bund und Küstenländern vereinbarten gemeinsamen Seehafenplattform zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Seehäfen und zur Stärkung des Hafenstandortes Deutschland auch die Harmonisierung der Mineralölsteuer auf der Agenda gestanden. Die Konferenz der Wirtschafts- und Verkehrsminister/-senatoren der norddeutschen Küstenländer habe hierzu zusammen mit der Hafenwirtschaft mehrfach Kompensationen auf nationaler Ebene angemahnt. Auch auf den zurückliegenden Nationalen Maritimen Konferenzen sei die Problematik mehrfach erörtert worden.

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