EU begrüßt Maßnahmen gegen illegale Fischerei

Die EU-Kommission hat eine neue Hafenkontrollregelung der Fischereikommission für den Nordostatlantik (NEAFC) begrüßt. Es handele sich um «einen wichtigen Fortschritt bei der Bekämpfung der illegalen Fischerei», heißt es in einer am Freitag in Brüssel veröffentlichten Erklärung. Die neue Regelung gilt ab 1. Mai 2007. Sie sieht vor, dass gefrorener Fisch nur dann angelandet werden darf, wenn der Flaggenstaat, in dessen Schiffsregister ein Fischereifahrzeug eingetragen ist, dem Hafenstaat dafür grünes Licht gegeben hat.

Wegen der angeblichen Unterstützung so genannter «Piratenfischer» war unter anderem Rostock ins Visier der Umweltschutzorganisation Greenpeace geraten. Fünf russische Trawler seien Anfang des Jahres in der Hansestadt widerrechtlich für ihren nächsten Fangzug ausgerüstet worden, hieß es. Trotz aller Proteste der Umweltschützer waren die Schiffe im März ungehindert ausgelaufen. Greenpeace hatte deswegen Beschwerde gegen Deutschland bei der Europäischen Fischfangkommission eingelegt.

Illegale Fischerei ist der EU-Kommission zufolge besonders schwer nachzuweisen, wenn die Fänge - wie es bei Kabeljau aus der Barentsee oft der Fall ist - tiefgefroren angelandet werden. Künftig darf die Ladung erst dann gelöscht werden, wenn der Flaggenstaat bestätigt, dass das fragliche Schiff über eine ausreichend große Quote verfügt und die Fänge auf die einzelstaatliche Quote angerechnet werden. Der Flaggenstaat muss auch bestätigen, dass das vom Kapitän angegebene Fanggebiet per Satellit kontrolliert wurde. Der Fischereikommission für den Nordostatlantik gehören die EU, Dänemark für Faröer und Grönland, Island, Norwegen und Russland an.

In der UN-Generalversammlung forderte die Europäische Union bei einer Debatte über nachhaltige Fischerei Maßnahmen gegen zerstörerische Tiefseefischerei. Nach Mitteilung der EU-Kommission plädierte die Union dafür, künftig den Einsatz von Grundschleppnetzen und anderen Grundfanggeräten wie beispielsweise Dredschen und Stellnetze grundsätzlich genehmigungspflichtig zu machen. Außerdem sollten die bisherige Gebiete für Tiefseefischerei nicht ausgeweitet werden. Zudem müsse die Beweislast dafür, dass Tiefseefischerei in bestimmten Gebieten keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt habe, bei jenen liegen, die diese Art von Fischerei betreiben wollten.

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