EU-Kommission prüft Steuervorteile, die Spanien beim Erwerb von Schiffen gewährt

Die Regelung würde Schifffahrtsgesellschaften ermöglichen, unter bestimmten Voraussetzungen Schiffe zu Preisen zu erwerben, die 20 bis 30 % unter Marktpreis liegen. Nach derzeitigem Erkenntnisstand könnte die Regelung den Investoren und Unternehmen, die sie in Anspruch nehmen, Vorteile verschaffen. Im Rahmen der eingehenden Prüfung werden alle Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Dem Ergebnis der Prüfung wird dadurch nicht vorgegriffen.

Kommissionsmitglied Almunia erklärte: „Die Europäische Union braucht einen international wettbewerbsfähigen Seeverkehrssektor und erlaubt daher eine günstige Besteuerung, die so genannte Tonnagesteuer, damit die Unternehmen ihre Tätigkeiten nicht in Drittländer verlagern. Das eingeleitete Prüfverfahren stellt diese Steuer grundsätzlich nicht in Frage. Die Kommission muss sich allerdings davon vergewissern, dass die spanische Regelung nicht über das nach den EU–Vorschriften zulässige Maß hinausgeht und keine ungebührlichen Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt verursacht.“
Die spanische Regelung ermöglicht Schifffahrtsgesellschaften, Schiffe statt direkt bei einer Schiffswerft im Rahmen komplexer Finanzierungsmodelle zu erwerben, wobei der Preis bis zu 30 % unter Marktpreis liegt.
Nach den verfügbaren Informationen werden diese komplexen Finanzierungsmodelle von spanischen Banken angeboten; darin eingebunden sind in der Regel eine Leasinggesellschaft, spanische Steuerpflichtige, die ihre Steuerbemessungsgrundlage verringern möchten, sowie eine wirtschaftliche Interessengemeinschaft, die eigentlicher Begünstigter der fraglichen steuerlichen Maßnamen ist. Für einige der steuerlichen Maßnahmen im Rahmen der Regelung ist eine vorherige Genehmigung der Steuerbehörde erforderlich.
Im gegenwärtigen Stadium geht die Kommission davon aus, dass die Regelung staatliche Beihilfen beinhaltet, die den wirtschaftlichen Interessengemeinschaften, den steuerpflichtigen Investoren und den Schifffahrtsgesellschaften, die die Schiffe erwerben, sowie möglicherweise den Schiffswerften und bestimmten Intermediären zugute kommen.

Die Europäische Kommission hat eine eingehende Prüfung eingeleitet, um festzustellen, ob eine spanische Steuerregelung, die ein Finanzierungsleasing für den Erwerb von Schiffen betrifft, mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist.

 

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