EU-Vorabanmeldung

Die Europäische Union verpflichtet Zollbeteiligte mittels der Verordnung VO (EG) 648/2005 dazu, Vorabanmeldungen im Voraus bei den Zollbehörden abzugeben. Hierdurch sollen mittels einer Sicherheits- und
Risikoanalyse Warenlieferungen mit hohem Risiko im Voraus erkannt und behandelt werden. Die summarische Eingangsanmeldung ist Teil des europäischen Import Control System (ICS).

Ursprünglich war die Umsetzung Vorabanmeldungen bereits zum 1. Juli 2009 mit der Umsetzung der obligatorisch elektronisch abzugebenden Ausfuhranmeldung geplant. Ab dem 1. Januar 2011 wird die elektronische Abgabe der Vorabanmeldung zur Pflicht.

Um den Anforderungen zu begegnen, die die Vorabanmeldung für Reedereien, Airlines, Spediteure und weitere Beteiligte mit sich bringt, hat die dbh Logistics IT AG eine Lösung entwickelt: Advantage Pre-Declaration heißt die Anwendung, die es allen Betroffenen erlauben soll, EU-Vorabanmeldungen ganz einfach zu erstellen und fristgerecht zu versenden. Advantage Pre-Declaration legt hierbei Eingangs- und Ausgangsvorgänge zur Vorabanmeldungen an und versendet diese stets in dem jeweiligen länderspezifischen Format.

Als Pilotpartner implementiert die Hamburger Reederei Hamburg Süd in 11 europäischen Ländern gemeinsam mit der dbh die elektronische Abwicklung der EU-Vorabanmeldung: Niederlande, Italien, Spanien, Großbritannien, Portugal, Zypern, Frankreich, Belgien, Malta, Griechenland und Deutschland.

Die Anbindung an die 11 europäischen Länder wird zum 1. Januar 2011 fertiggestellt sein. Realisiert werden die Schnittstellen in Advantage Pre-Declaration, die im Hosting des dbh eigenen Rechenzentrums betrieben wird.

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