Fahrgastrechte in der Schifffahrt

In der Verordnung sind unter anderem Relegungen zu Informationspflichten der Beförderungsunternehmen und qualifizierten Hilfen für Mobilitätsbehinderte festgelegt. Des Weiteren werden Ansprüche der Verbraucher, wie u.B. mahlzeiten bei Verspätungen, Fahrpreisrückerstattungen udn Übernachtungen bei Annulierungen geregelt.

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer begrüßte den Grundgedanken der EU, die Fahrgastrechte zu stärken, kritisiert jedoch die vorgenommene Ausgestaltung. Es fehle die nötige Balance zwischen Kosten für die Verkehrsunternehmen und dem effektiven Nutzen für die Fahrgäste. Unverhältnismäßige bürokratische Anforderungen belasteten gerade kleine und mittlere Unternehmen über Gebühr. Zudem verstößt die Europäische Kommission lt. Peter Ramsauer gegen ihr selbst gesetzten Ziel, den Bürokratieabbau voranzutreiben.

In Deutschland muss Minister Ramsauer zufolge die Verordnung auf möglichst kostengünstigem Weg umgesetzt werden. Dazu werde nach schlanken Lösungen in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten von Bund, Ländern und Interessenvertretern gesucht.

Am 6. Juli hat das Europäische Parlament in zweiter Lesung eine Verordnung zur Regelung der Fahrgastrechte im Bereich der Schifffahrt angenommen. Sie wird damit in etwa zwei Jahren zu unmittelbar geltendem Recht in allen Mitgliedstaaten der EU.

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