FFH - Verträglichkeitsprüfung

Das Gutachten ist für die Planfeststellungsbehörde, vor dem Hintergrund der kritischen Äußerungen der Fachbehörden und Umweltverbände im Anhörungsverfahren, zusammen mit der von den Trägern des Vorhabens vorgelegten FFHVerträglichkeitsstudie, die Grundlage für die Beurteilung der FFH-Erheblichkeit.

Das Gutachten geht in einer gesamtheitlichen Betrachtung von einer erheblichen Beeinträchtigung der betroffenen FFH-Gebiete aus, so dass eine Abweichungsentscheidung der Planfeststellungsbehörde erforderlich
werden wird. Nach der FFH-Richtlinie kann grundsätzlich auch ein Vorhaben, das zu erheblichen Beeinträchtigungen von FFH-Gebieten führt, genehmigt werden, wenn es aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist und zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck zu erreichen, nicht gegeben sind. In diesem Fall sind, soweit erforderlich, Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des Natura-2000-Netzes  (Kohärenzmaßnahmen) vorzusehen.

Dieses Vorgehen wird nicht zu einer weiteren Verzögerung im Planfeststellungsverfahren führen, da es in der aktuellen Zeitplanung bereits berücksichtigt ist.

m Planfeststellungsverfahren zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe an 14,50 m tiefgehende Containerschiffe hat die Planfeststellungsbehörde der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord in Kiel einen externen Umweltgutachter mit einer Bewertung der Vorhabenswirkungen auf bestimmte Lebensraumtypen und -arten der betroffenen FFH-Gebiete (Flora, Fauna Habitat) beauftragt.

Teilen
Drucken
Nach oben